1. Abschnitt.
Einleitung.
Begriff.
§ 1. Der Begriff des „Kalkulierens“ läßt sich am besten an
der Hand von Einzelfällen ableiten, die das Material für eine all
gemeine Begriffsbestimmung liefern sollen.
Die einfachste, jedem Kaufmann geläufige Kalkulation ist die
Berechnung der Gestehungskosten von Handelswaren. Der Zwischen
händler kauft Waren in der Absicht, sie weiter zu veräußern.
Er berechnet den Aufwand, d. h. den Einkaufswert, die Kosten
des Erwerbes oder der Anschaffung, schlägt die Anschaffungs-,
Verwaltungs- und die Verkaufsunkosten zu und berechnet oder
schätzt den Gewinnaufschlag.
Der Spediteur kalkuliert im Interesse seines Auftraggebers den
billigsten Transportweg.
Ein industrielles Unternehmen untersucht, ob eine neue ratio
neller arbeitende .Maschine beschafft werden soll: es ermittelt den
wirtschaftlichen Nutzen gegenüber den Anschaffungskosten.
Ein sorgsamer Hausvater stellt einen. Ausgaben-Etat auf, er
kalkuliert das Maximum des Aufwandes im einzelnen und in seiner
Gesamtheit, im Verhältnis zu seinen Einnahmen gleichwie die Wirt
schaften des öffentlichen Rechts — Gemeinde, Staat — die Aus
gaben und ihre Deckungsmittel berechnen bziw. schätzen.
Diese Beispiele zeigen, daß es kaum eine (Verbrauchs- oder
Erwerbs-) Wirtschaft gibt, deren Leiter nicht kalkuliert. Ob es
sich um die Einzelwirtschaft einer natürlichen Person handelt, oder
um die Wirtschaftsführung nicht physischer Personen, sei es des
öffentlichen oder des Privatrechts (Erwerbsgesellschaften, Genossen
schaften, Vereine): jede Wirtschaftsführung soll sich
auf eine Kalkulation gründen.
Was heißt nun Kalkulieren. Die angeführten Beispiele lehren:
T. Ziel einer jeden Kalkulation ist die Berech
nung eines Aufwandes, ist Kostenberechnung. Ent
weder wird der voraussichtlich entstehende Aufwand geschätzt .■—-
Etat der Staatsverwaltungen, Haushaltungsvoranschläge, Vorkalku-
Leitner, Selbstkostenberertmuug. 7. Aufl. 1