161
teilung der Kraftkosten auf die einzelnen Betriebe kann dann nach
Prozenten oder nach Verhältniszahlen vorgenommen werden.
Z. B. der Gesamtkohlen verbrauch der Betriebskraft in einem Betriebsmonat
wäre
Löhne
Materialien ....
. . Mk. 4000,—
. . „ 1200,—
. . „ 400,-
Mk. 5600,—
Davon entfallen auf: Kohlen:
Löhne:
Material:
Summe:
W alzenzugmaschine
. . 40% = 1600,-
480,—
160,-
2240,—
Elektrische Zentrale
. . 50% = 2000,-
600,—
200,-
2800,—
Lichtmaschine . .
. . 7 % = 280,-
84,-
28,-
392,—
Heizung ....
. . 3 % — 120,-
36,-
12,-
168,-
wie oben Mk. 4000,—
Mk. 1200,—
Mk. 400,-
Mk. 5600,-
Bei gleichmäßigem Kraftverbrauch während eines Betriebs
jahres genügt es, ein für allemal oder doch in größeren Zeitabschnitten
die Beteiligungsprozente zu bestimmen. Bei ungleichmäßiger Be
anspruchung ist ein solches Verfahren unzulässig. Hier sind all
monatlich durch den Betriebsleiter die Anteile zu berechnen.
Eine fortgesetzte Verteilung ist notwendig, wenn der Haupt
betrieb noch Unterbetriebe vereinigt oder wenn für jede Werkstätte
oder jeden Arbeitsplatz der Kostenanteil berechnet werden soll.
Z. B.: Angenommen, die Walzenzugmaschine versorgt verschiedene
Abteilungen mit Kraft:
Gesamt
betrag
Warmwalz
werk
Kaltwalz
werk
Drahtzug
Rohrzug
Bandzug
Walzenzug-
Mk.
Anteile der Unterbetriebe:
maschine
2240,—
5 %
15 %
40%
30%
10%
Elektrische
Zentrale
2800,-
= 112,-
= 336,—
= 896,-
672,-
= 224,-
usf.
Die übrigen Kraft-, Licht- ’), Heizkosten sind in
gleicher Weise zu verteilen.
Im Drahtzug werden z. B. 4 Dimensionsgruppen kalkuliert,
deren Anteile an den Betriebskraftkosten in den folgenden Ver
hältniszahlen zum Ausdruck kommen: 100:180:270:450. Demnach
verteilen sich die oben berechneten Mk. 896,— auf die 4 Gruppen
mit: Mk. 89,60, Mk. 161,28, Mk. 241,92, Mk. 403,20.
') Lichtkosten verteilt nach Glüh- und Bogenlampenanzahl (Anzahl und
Kerzenstärke), Heizkosten nach Raum- oder Flächeninhalt der Heizkörper, der
Räume, o. ä.
L«itner, Selbstkostenberechnung. 7. Aufl.
11