Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Anders  bei  S  p  e  z  i  a  1  fabrikation.  Die  direkten  Aufwendungen,
d.  h.  die  Grundkosten  sind  aus  den  Material-  und  Lohnverteilungsbüchern ­
  zu  entnehmen;  doch  ist  es  unmöglich,  die  auf  jedes  Produkt
entfallenden  Zusatzkosten  oder  allgemeinen  Unkosten  im  einzelnen
zahlenmäßig  festzustellen.  Nun  ist  sicher,  daß  jeder  Artikel,  jedes
Erzeugnis  einen  Teil  der  allgemeinen  Unkosten  tragen  muß  und  daß
sich  diese  Kosten  ungleichmäßig  auf  die  einzelnen  Artikel  und
Fabrikate  verteilen.  Dieser  Anteil  wird  gedeckt  durch  Zuschläge
zuden  direkten  Ausgaben.  Die  Zuschläge  werden  auf  Grund
der  Unkostenverrechnung  des  Vorjahres  und  unter  Berücksichtigung
der  Kosten  des  laufenden  Jahres  oder  nach  dem  Durchschnitt  der
letzten  Jahre  berechnet.  Sind  letztere  vergleichsweise  höher  oder
niedriger,  ist  die  Beschäftigung  geringer,  so  wird  dies  Berücksichtigung ­
  finden  müssen.  Ob  damit  die  Kosten  .auch  tatsächlich  gedeckt'
sind,  wird  der  zukünftige  Jahresabschluß  zeigen.  In  besonderen
Fällen  wird  außer  dem  normalen  Zuschlag  ein  besonderer  Zuschlag
gemacht.  Ob  alle  Unkosten  aufgeschlagen  werden  können  oder
nur  ein  Teil,  ob  der  eine  Artikel  einen  höheren  als  den  rechnungsmäßig ­
  ihm  zukommenden  Aufschlag  verträgt,  ist  Sache  der  fallweisen ­
  Entscheidung  und  Aufgabe  der  Geschäfts-  bzw.  Preispolitik
(vgl.  §  9).  Auch  hier  muß  betont  werden,  daß  eine  „preispolitische“
Kostenverteilung  als  grundsätzlicher  Fehler  in  der  Selbstkostenberechnung ­
  anzusehen  ist.
Wenn  eine  Unternehmung  Fabrikate  gleicher  Art  und  Größe
erzeugt,  ist  es  gleichgültig,  wie  die  Zuschläge  erfolgen  (vgl.  §  49).
Sobald  eine  Fabrik  Produkte  verschiedener  Art  erzeugt,  ist  die
gerechte  Verteilung  der  allgemeinen  Unkosten  auf
jedes  Einzelfabrikat  an  die  Voraussetzung  gebunden, ­
  daß  ein  für  alle  Fabrikate  gemeinsames
Maß  gefunden  wird,  an  dem  der  größere  oder  g  e  -
ringere  An  teilgemessen  werden  kann.  Dieses  Maß  kann
eine  Gewichts-  oder  Maßeinheit  (Länge,  Fläche,  Baum),  ein  Zeitoder ­
  ein  Wertmaß  (Stunden,  Lohn,  Materialwert,  Produktionswert)
sein  (§  41).  Die  Schwierigkeit  liegt  in  der  Bestimmung  dieses  Maßes;
ob  ein  solcher  absolut  verläßlicher  Vergleichswert,  der  eine  schematische ­
  Verteilung  ermöglicht,  stets  gefunden  werden  kann,  erscheint ­
  zweifelhaft.  Überdies  wird  in  vielen  Fällen  die  Frage  zu
erörtern  sein,  ob  alle  Unkosten  an  einem  einheitlichen  Maß
gemessen,  d.  h.  nach  einem  solchen  verteilt  werden  können,  oder
ob  für  einzelne  Unkosten  oder  -gruppen  die  Anwendung  verschiedener
Verteilungsmaßstäbe  gerechtfertigt  erscheint.  Im  einzelnen  wird  in
den  folgenden  Paragraphen  darauf  einzugehen  sein.
Eine  für  alle  Arten  industrieller  Betriebe  gültige  Normalformel
läßt  sich  bei  der  Mannigfaltigkeit  der  Verhältnisse  nicht  auf  stellen.
            
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