Object : Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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un  ter  seine  Obhut,  das  nicht  allein  mit  âhnlichen  Schiffahrtsunternehmungen,
sondern  auch  mit  anderen  belgischen  Interessen  in  Wettbewerb  treten
soil.  Die  Statuten  erlauben  nâmlich,  bis  ins  Unendliche  auf  den  verschiedensten
  Gebieten  einzugreifen,  und  der  Staat  nimmt  neue  Interventionen
  in  Aussicht,  denn  er  behalt  sich  für  den  Fall  der  Erhôhung  des
Aktienkapitals  von  fünfzig  Millionen  das  Vorzugsrecht  auf  die  Zeichnung
von  fünfzig  Prozent  der  neuen  Aktien  vor.
Das  ist  das  Programm,  das  man  uns  anbietet.
Schauen  wir  uns  jetzt  das  Geschaft  an,  das  man  uns  vorschlagt,
Man  will  neue  regelmafiige  Linien  ins  Leben  rufen,  und  man  beteiügt
sich  an  einer  Reederei,  „deren  Schiffe  in  keiner  Weise  denen  der  groOen
regelmaBigen  Linien  gleichen''.  Sie  sind  aile  langsame  Dampfer  —  von
7  bis  9  Knoten  ungefahr  —  und  viele  davon  sind  zehn  Jahre  ait  und
darüber,  Freilich  wird  man  nach  dem  Krieeg  mit  dem  Gelde  der  Regierung
andere  kaufen  kônnen.  Es  wird  jedoch  nicht  leicht  sein,  welche  zu  finden.
Keine  einzige  spczielle  Erwâgung  empfiehlt  demnach  diese  Reederei
für  den  bestimmten  Zweck.  Sicher  kann  es  die  nicht  sein,  da(3  sie  —
wie  aile  Reeder  mit  ganz  geringen  Ausnahmen  —  vermittelst  der  bekannten,
unmâflig  emporgeschraubten  Frachtsatze  wâhrend  des  Krieges  schweres
Geld  vcrdient  hat,
Bei  der  Verwesentlichung  eines  derartigen  Programms  und  einer
derartigen  Sache  von  Seiten  einer  Regierung  war  die  âuCerste  Vorsicht
am  Platze.  Die  dabei  in  Betracht  kommenden  finanziellen,  wirtschaftlichen
  und  selbst  sozialen  Fragen  dürfen  nicht  nach  Gutdünken  von  einem
Minis  ter,  wer  er  auch  sei,  durchgehauen  werden.  Es  ist  eine  neue  Politik,
mit  der  Ideen,  Personen  und  Tatsachen  zu  schaffen  haben,  „Es  kommt
einem  unglaublich  vor,  daI3  eine  derariige  Sache  in  Abwesenheit  der
6%  Millionen  Belgier  im  besetzten  Gebiete  geregelt  und  in  Überstürzung
abgetan  werden  konnte."
Es  ist  nicht  weniger  unzulâssig,  dafî  die  befugten  Gruppen  in  England,
Frankreich  und  Holland  dabei  übergangen  wurden.  Und  es  mangelt  hier
nicht  an  Vertretern  unserer  Reedereien,  des  Ober-Schiffahrtsrats,  wie
unsercr  Handels-  und  Gewerbekammern,  ohne  die  Mitglieder  unseres
Parlaments  zu  erwâhnen,
—  Kônnen  Sie  uns  in  einigen  Worten  Ihre  Ansicht  darlegen  über  die
Ausgabe  der  ersten  Partie  von  fünfundzwanzig  Millionen  vierprozentiger
Obligationen?
—  Das  ist  sehr  einfach,  Wie  die  Sache  sich  dartut,  besteht  sie  für
die  Gruppe  Brys  &  Gylsen  nur  in  der  Verschmelzung  der  vier  Gesellschaften,
  die  unter  ihrer  Leitung  standen,  in  eine  einzige,  sowie  ,,in  dem
den  Besitzern  dieser  Schiffe  zugesicherten  Vorteil,  beinahe  ausschlieflîich
Eigenttimer  derselben  zu  bleiben  und  nichtsdestoweniger  für  25  Millionen
vierprozentige  Obligationen,  für  die  der  Staat,  sowohl  was  Kapital,  aïs
was  Zinsen  angeht,  Bürge  ist,  in  Bezahlung  zu  empfangen."
Die  Haftpflicht  dieser  Gruppe  als  Aktionârin  beschrânkt  sich  auf  den
Wert  der  Aktien,  die  sie  in  der  Gesellschaft  besitzt,  deren  Kapital  fünfzig
Millionen  ist.  Als  Inhaberin  von  Obligationen  hat  sie  fünfundzwanzig
Millionen  an  Obligationen  vor  sich,  Wie  die  Sachlage  sich  auch  gestalten
môge,  und  selbst  wenn  die  Gesellschaft  zusammenbricht,  müssen  diese
Obligationen  bis  zur  vôlligen  Tilgung  von  Kapital  und  Zinsen  vom  Staate
bezahlt  werden,  Sie  sind  keiner  Gefahr  ausgesetzt.
Andererseits  entfâllt  auf  den  Staat,  da  der  ganze  Gewinn  den
Aktionâren  gehôrt,  nicht  der  geringste  Gewinn.  Hier  sehen  wir  also  ein.
            
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