Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XLV  und  XLVI,  Chemische  HilfsstofFe,  chemische  Froducte,  etc.

il

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Tarifraässige  Benennung

Frankreich
Farben.
Ultramarin,  natürliches
„  imitirtes  *
Berliner  Blau
Karminfarben,  gemeine
„  feine
Firnisse,  alkoholische**
„  Terpentinölärnisse
„  Oelflrnisse  oder  Firnisse  mit  Oel  und
Terpentinöl
Tinte  zum  Schreiben,  Zeichnen,  Druckerschwärze
Schwärze  :  Elfenbeinschwarz
Kupferdruckschwärze
spanische  Schwärze  und  Kuss  ....
Mineralschwärze,  natürliche,  frei.
Bleistifte  ohne  Fassung  von  Stein
„  gemeine,  mit  Fassung  aus  weissem,
lackirtem  od.  nicht  lackirtem  Holze,  Bleistifte ­
  in  grobem  Holz  für  Zimmerleute
„  feine,  in  gefärbtem  Holze  oder  Cedernholz,
  Farbstifte
„  für  Notizbücher  oder  Portefeuilles,  mit
oder  ohne  Beinkopf
Ocker,  zerrieben  oder  anderweitig  zubereitet,
zum  Anstreichen
Kölner  Gelb,  Casseler  Gelb
Italienische  Erde  (Terra  di  Siena  u.  Umbra)  frei.
Schweinfurter-  und  Mitis-Grün,  blaue  und  grüne
Aschen
Berggrün,  Braunschweiger  Grün  und  andere
durch  Mischung  von  chromsaurem  Bleioxyd
und  Berliner  Blau  entstehende  grüne  Farben
Talk,  pulverisirt
Farben  zerriebene,  in  Oel,  mit  Einschluss  des
ebenso  zubereiteten  kohlensauren  Bleis  .  .
Farbenpasten,  mitWasser  zubereitet,  für  Buntpapier
Farben  nicht  bes,  benannte,  5'',o  des  Werthes,  mit
Vorbehalt  der  Umwandlung  in  spec.  Zoll.
Verschiedene  Com  Positionen.
Parfümeriewaaren:  Seifen
Andere,  alkoholische  (per  Hektoliter  reinem
Alkohol;  überdies  die  inneren  Steuern)
Räucherwerk,  wie  die  Seifen.
Arzneien,  zubereitete,  nicht  besonders  benannte, ­
  welche  in  einer  ofhciellen  Pharmakopöe
  Vorkommen
desgl.  welche  nicht  verkommen,  verboten.
Anmerkung;  Von  der  pharmaceutischen  Hochschule  10%
des  Werthes  zu  bestimmenden  specifischen  Zölle  unabhängig
von  CompensationszöIIen,  welche  auf  zusammengesetzte
Medicamente  gelegt  werden  können.
*  Im  Zolle  enthalten  dio  Gebühr  für  Sodasalze,  welche
zur  Erzeugung  künstlichen  Ultramarins  verwendet  werden.
Die  auf  dem  Alkohol  lastende  innere  Consnmstener  ist
im  Zolle  nicht  begriffen.

Zoll

allgemeiner ­


tragsmässiger


Kg.  Erc.  Cent,  j  Frc.  Cent.
100  j|  20
100  II  20
100  12
100  25
100  l|200
100  II  30
100  ;|  20
100  ;|  40
100  ||  20
100  I  5
100  8
100  j|  1  20
100  !  1  —

100  !
100  I

100

100
1001
100
100

—  240

25

4  -

50

50

8  —

50
            
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