Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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berechnung  mit  Rücksicht  auf  alle  den  erreichbaren  Verkaufspreis
bestimmenden  Einflüsse.  Z.  B.  Zuschlag  eines  „Preisnachlaß-Aufschlages“,
  wenn  das  Abhandeln  zu  den  Gewohnheiten  des  Käufers
gehört  (Käufersitte).
a)  Der  Gewinnaufschlag  bei  Bestimmung  der  Verkaufsmöglichkeit ­
  eines  patentierten  Artikels,  bei  dem  also  das  Angebot  nur
von  einer  Seite  erfolgt,  wird  höher  sein  als  der  Aufschlag  auf  ein
auch  von  Mitbewerbern  erzeugtes  Fabrikat.  Der  zukünftige  Gang
des  Preises  eines  solchen  Artikels  läßt  sich  nur  annähernd  und
mit  einer  gewissen  Wahrscheinlichkeit  im  voraus  berechnen.  Von
Einfluß  werden  sein:  Absatzminimum  mit  Rücksicht  auf  die  Produktionskosten; ­
  Größe  des  zukünftigen  Marktes;  Zahlungsfähigkeit
der  zukünftigen  Abnehmer;  Befriedigung  eines  vorhandenen  Bedürfnisses ­
  oder  die  Möglichkeit,  durch  Erzeugung  des  betreffenden
Artikels  ein  Bedürfnis  künstlich  hervorzurufen;  Bedarfsmenge;  die
Kosten  der  Neuanlagen  und  der  bisherigen  Versuche;  der  Kaufpreis
einer  dem  Unternehmer  überlassenen  Erfindung,  usw.  Ein  unverhältnismäßig ­
  hoher  Gewinnaufschlag  kann  zur  Ablehnung  des
Artikels  seitens  des  kaufenden  Publikums  führen.  Oft  wird  bei  verhältnismäßig ­
  niedrigen  Preisen  der  höchste  Gewinn  erzielt  (z.  B.
bei  Konsumartikel);  der  große  Umsatz  liefert  dann  bei  kleinerem
Nutzen  das  Maximum  des  erreichbaren  Gewinnes.  Gegen  das  Ende
der  Patentdauer  wird  man  mit  den  Preisen  heruntergehen;  einerseits
weil  infolge  der  Verbesserung  der  Betriebseinrichtungen  billiger
produziert  werden  kann,  andererseits  will  man  einen  Massenkonsum
erzielen;  bis  andere  Betriebe  eingerichtet  sind,  Erfahrungen  sammeln
und  ebenso  billig  produzieren  können,  hat  das  erste  Unternehmen
einen  schwer  einzuholenden  Vorsprung.
ß)  Die  Preispolitik  hat  auch  die  Verkaufsmöglichkeit  bei  einem
im  voraus  vom  Käufer  bestimmten  Preis  (Verdingung,  Anfrage)
zu  ermitteln.  In  diesem  Falle  kann  nur  eine  genaue  Selbstkostenberechnung ­
  angeben,  ob  das  angebotene  Geschäft  zum  angegebenen
Preis  übernommen  werden  kann  oder  nicht.  Viele  Betriebe  erzeugen
Artikel,  die  trotz  soi’gfältiger  Kostenberechnung  mit  Verlust 1 )  verkauft ­
  werden  müssen,  ohne  daß  die  Einstellung  der  Fabrikation,
teils  aus  technischen  Gründen,  vielfach  wegen  kaufmännischer
Überlegung  zweckmäßig  erscheint.  Solche  Verluste  müssen  durch
vermehrten  Umsatz  in  anderen  Artikeln  wieder  hereingebracht
werden.  Sie  entstehen  häufig  dadurch,  daß  man  nicht  alle  einem
Produkt  rechnungsmäßig  zukommenden  Unkosten  (Verkaufs-  oder
Verwaltungsspesen)  auf  den  Kosten  preis  des  Produktes  schlagen
’)  Aktienfabriken  reservieren  mitunter  einen  Teil  des  Reingewinnes,  um
solche  unvermeidliche,  Verlust  bringende  Geschäfte  für  das  Betriebsjahr  unwirksam ­
  zu  machen.
            
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