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glieder einzelner oder mehrerer Verteilungsstellen. Zur Bewältigung
ihrer großen Werbetätigkeit werden die Ausschußmitglieder von „V e xtrauensmännern"
unterstützt, die auf die verschiedenen Straßen
verteilt sind. Man spricht deshalb auch von einem Straßenvertrauensmännersystem.
Ihre besondere Aufgabe besteht darin, etwaige
Flugschriften, Einladungen usw., sowie das konsumgenossenschaftliche
Volksblatt in die Wohnungen der Mitglieder zu besorgen und für die
Konsumgenossenschaft bei dieser Gelegenheit zu werben.
So sind in den großen Vereinen heute Tausende von Menschen
damit beschäftigt, die Idee des organisierten Konsums zu verbreiten
und die einzelnen Organisationen zu stärken. Vor allen Dingen verursacht
dieser Werbeapparat verhältnismäßig wenig Kosten. In den
Satzungen des Mitgliederausschusses der „Produktion" in Hamburg
als derjenigen Genossenschaft, die den Mitgliederausschuß mit zuerst
einführte, heißt es in bezug auf diese Frage: „Die.Ausschußmitglieder
versehen ihre Funktionen ehrenamtlich. Zeitversänmnisse, Auslagen
und Sitzungen werden vergütet." Aehnlich lauten die Bestimmungen in
anderen Vereinen. In dem Statutenentwurf des Zentralverbandes
heißt es allerdings: „Die Mitglieder des Genossenschaftsrats erhalten
für ihre Mühewaltung eine von der Generalversammlung der Genossenschaft
zu bestimmende Vergütung und die notwendigen baren
Auslagen erstattet".
Eigentlich sollte man sagen, daß das Konsumgenossenschaftswesen
zu seiner Ausbreitung keines so großen Werbeapparates bedürfe.
Eine Konsumentenorganisation kann immer nur das Beste
der Konsumenten wollen. Qualität und Preise der Verteilungsgüter
in den Konsumgenossenschaften allein sollten „Reklame" genug sein.
Es ist bei Beurteilung dieser Frage zu berücksichtigen, daß die gegnerische
Tätigkeit der Mittelstandspolitiker einen Teil der konsumgenossenschaftlichen
Werbetätigkeit lahmlegt. Ueberall sind die Gegner
der Konsumgenossenschaften am Werke: in den Parlamenten, Stadtratssitzungen,
Mittelstandstagungen, in der Presse, überall, wo innere
Politik getrieben wird. Die gegnerische Tätigkeit kann allerdings
auch ihren Zweck verfehlen; das ist natürlich dann der Fall, wenn, wie
es geschieht, öffentlich argumentiert wird: „Die Konsumvereine haben
keine Existenzberechtigung, denn in ihren „Verkaufsläden" sind die
Unkosten bedeutend niedriger als in einer ihrem Umsatz entsprechenden
Zahl von Privatgeschäften. Dadurch wird eine Reihe von Produzenten
um ihre Lieferungen gebracht." Eine mehr vorteilhafte als
nachteilige Wirkung für die Konsumvereine hat es auch, wenn der
Verband der Rabattsparvereine folgendes Preisausschreiben erläßt: