Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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der  die  Wirkung  eines  Erziehungszolls  haben  würde,  zu  gewähren.
Heute  geht  man  ja  in  der  Tragung  von  Unkosten  anderer  noch  viel
weiter,  ohne  damit  Vorteile  für  die  Gesamtheit  zu  erreichen.
Ein  direkter  Nachteil  des  neuen  Systems  würde  die  mit  der
Gewährung  verschiedener  Rückvergütung  verbundene  Mehrarbeit
sein:  Es  müßte  eine  genaue  Unkostenberechnung  für  die  verschiedenen ­
  Abgabestellen  stattfinden,  diese  ist  allerdings  schon  heute  in
fast  allen  Vereinen  durchgeführt,  doch  sind  die  Transportspesen  darin
nur  sehr  selten  berücksichtigt.  Dieser  Mangel  in  der  Kalkulation,  der
sich  auch  heute  schon  zuweilen-fühlbar  machen  dürfte,  wäre  also  zu  beseitigen. ­
  Es  müßten  ferner  verschiedene  Marken  in  den  verschiedenen  Abgabestellen ­
  eingeführt  werden,  damit  eine  gesonderte  Rückvergütungsberechnung ­
  stattfinden  könnte.  Wenn  einzelne  Mitglieder  in  mehreren
Abgabestellen  Güter  entnehmen,  so  wäre  das  aus  den  verschiedenartigen ­
  Marken  zu  ersehen;  die  Entnahme  in  verschiedenen  Verteilungsstellen ­
  muß  aber  nicht  unbedingt  immer  eine  Erschwerung
bedeuten,  da  eine  ganze  Reihe  von  Berteilungsstellen  einen  gleich
hohen  Unkostensatz  hat  und  somit  für  sie  auch  eine  gleiche  Rückvergütung ­
  in  Frage  käme.  Im  übrigen  könnte  in  der  Praxis  der  Unkostensatz ­
  abgerundet  werden.
Ich  glaube  nicht,  daß  die  angeführten  Gründe  stichhaltig  genug
sind,  das  System  der  ungleichen  Rückvergütung  bei  ungleichen  Unkosten ­
  als  nicht  empfehlenswert  zurückzuweisen.  Dafür  sind  die  Nachteile ­
  des  heutigen  Systems  zu  groß  und  die  Vorteile  des  neuen  Systems
zu  verlockend.  Auch  rechtlich  kann  gegen  das  System  nichts
eingewendet  werden.  Der  hierfür  in  Frage  kommende  §  19  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  läßt  in  bezug  auf  die  Verteilung  vollständige
Freiheit,  wenn  nur  die  Verteilung  nach  gleichem  Maßstab  geschieht.^)
Daß  man  sich  der  S  ch  a  t  t  e  n  s  e  i  t  e  n  des  h  e  u  t  i  g  e  n  S  y  st  e  m  s
wohl  bewußt  ist,  bezeugen  verschiedene  Auslassungen  in  Geschäftsberichten ­
  usw.  Die  Konsumgenossenschaft  „Hoffnung"  in  Köln  schreibt
z.  B.  von  acht  ihrer  Verteilungsstellen  mit  niedrigem  Umsatz  bzw.
hohem  Unkostensatz:  „Die  Rückvergütung  für  die  in  diesen  Orten
wohnenden  Mitglieder  muß  von  den  Mitgliedern  der  anderen  Bezirke
aufgebracht  werden.  Dieser  Umstand  muß  unsern  Mitgliedern  in  den
angeführten  Orten  zu  denken  geben."  Auch  Holyoake  weiß  schon
über  einen  entsprechenden  Fall  in  Rochdale  zu  berichten.  Als  dieser
Verein  die  erste  auswärtige  Abgabestelle  errichten  wollte,  wurde  von

gesetz.

bi)  Vgl.  P  a  r  i  s  i  u  s  und  C  r  ü  g  e  r,  Kommentar  zum  Genossenschafts-
            
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