Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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schusses  vor  allen  andern  Konten  seinem  Vorschußkonto  gutzubringen.  Ausgenommen ­
  ist  hiervon  das  Geschäftsanteilkonto.

Die  Entwicklung  des  N  o  t  f  o  n  d  s  der  „Produktion"  zeigt  folgende ­
  Tabelle:

Es  batten  Notfonds

Vom  Notfonds  erhoben

Jahr

Mit.
glieder

Betrag
M.

Mitglieder
in  Fällen

Betrag
JL

oder  durchschnittlich ­

X

1899

24

589,65

1905

6  766

157  417,88

685

15  718,37

23,-1910



19  262

682  787,08

8  254

213  563,51

25,87

1912

26  804

1  015  526,50

18  484

478  617,38

25,89

1913

30  663')

1  100  182,72

23  117

584  817,18

25,29

Aus  dieser  Tabelle  ist  ersichtlich,  daß  allerdings  annähernd  4000
Mitglieder  mehr  als  im  Vorjahre  über  einen  Notfonds  verfügten,  daß
aber  in  fast  5700  Fällen  mehr  als  im  Vorjahre  dieser  Fonds  in
Anspruch  genommen  wurde?)  —  Von  den  Vereinen  muß  immer
wieder  darauf  hingewiesen  werden,  daß  der  Notfonds  nur  für  wirkliche ­
  Notfälle  da  ist.
Was  den  „W  a  r  e  n  v  o  r  f  ch  u  ß  f  o  n  d  s"  betrifft,  so  betrug  die
Summe  der  seit  dem  Bestehen  gegebenen  Vorschüsse  ca.  58  000  Mark,
wovon  ca.  40000  Mark  zurückgezahlt  wurden.  Man  hat  der  „Produktion" ­
  zum  Vorwurf  gemacht,  daß  die  Borgwirtschaft  durch  den
„Warenvorschußfonds"  gefördert  würde,  was  die  „Produktion"  zurückgewiesen ­
  hat.  Die  Zurückweisung  scheint  uns  berechtigt,  wenn
wir  die  scharfen  Bestimmungen  für  diesen  „Warenvorschußfonds"  in
Betracht  ziehen.
Dieser  Fonds  ist  übrigens  keine  besondere  Einrichtung  der  „Produktion", ­
  sondern  ist  allgemein  bei  den  Konsumgenossenschaften  verbreitet. ­
  Nur  sind  die  Namen  sehr  verschieden  (Dispositionsfonds,
Darlehnsfonds  usw.).  Man  geht  bei  diesen  Vorschüssen  ungern  über
den  von  dem  Mitgliede  eingezahlten  Geschäftsanteil  hinaus,  da  dann
keine  reale  Sicherheit  mehr  für  die  Forderung  besteht.
Sehr  verbreitet  ist  die  Einrichtung  der  A  b  s  ch  l  a  g  s  r  ü  ck  vergüt ­
  u  n  g,  auch  „Abschlags  d  i  v  i  d  e  n  d  e"  genannt.  Wie  der  Name
schon  sagt,  wird  ein  Teil  der  zu  erwartenden  Rückvergütung  in  Notfällen ­
  schon  im  voraus  ausbezahlt.  Das  ist  an  und  für  sich  nicht  verwerflich, ­
  da  die  Mitglieder  bereits  diese  Ersparnis  gemacht  haben.

5)  Das  ist  nahezu  die  Hälfte  der  Mitglieder.
o)  Nach  dem  Geschäftsbericht  der  „Produktion"  vom  Jahre  1918.
            
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