fullscreen : Versicherung und Wirtschaft

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mit  Zinseszinsen  zurückgegeben  werden  und  demnach  nichts  weiter
als  eine  uneigentliche  Sparversicherung  vorliegt,  besteht  derselbe ­
  Zwang  zum  Sparen.  Auch  hier  wird  die  Ungewißheit
des  Sparens  dadurch  beseitigt,  daß  ein  Zwang  zum  planmäßigen
Sparen,  zur  regelmäßigen  Einzahlung  unter  Abschneidung  der
Möglichkeit  einer  vorzeitigen  Abhebung  der  Einlagen  geschaffen
wird;  mithin  kann  eine  solche  Ungewißheit  der  Bereitstellung
keine  Grenzlinie  bilden.
Es  ist  auch  ferner  zu  berücksichtigen,  daß  bei  der  Ertragsversicherung ­
 87 )  ein  Bereitstellungsrisiko  schwer  zu
erklären  ist.  Denn  wo  es  sich  um  die  Möglichkeit  eines  Gewinnentgangs
  handelt,  —  wie  z.  B.  bei  der  Hagelversicherung, ­
  —  hat  die  Bereitstellung  eines  Ersatzes  nur  dann  einen
Sinn,  wenn  sie  billiger  erfolgt  als  durch  Sparen.  Bei  der
Ertragsversicherung  geht  daher  die  Absicht  darauf,  daß  eine
Bereitstellung  ohne  erheblichen  Aufwand  beschafft  wird;  daß
sie  zu  jeder  Zeit  bereit  sei,  ergibt  sich  als  selbstverständliche
Nebenwirkung.
Deshalb  bedarf  es  einer  scharfen  Bezeichnung  und  festen
Umgrenzung  dieses  Bereitstellungsrisikos.  Der  heilsame  Zwang
zur  planmäßigen  Spartätigkeit  ist  nur  eine  nicht  typische  Nebenwirkung ­
  der  Versicherung.  Das  Sparrisiko  kennzeichnet  sich  mithin ­
  nach  der  Richtung  der  Verwendung  der  Ersparnis,  als
das  Risiko  einer  unökonomischen  Bereit  st  ellung,
nämlich,  als  die  Möglichkeit  der  Nichtdeckung  eines  Bedarfs
(Unterbrechung  der  Spartätigkeit  vor  erreichter  Deckung)  oder
als  die  Möglichkeit  der  Überdeckung  eines  Bedarfs  (Nichteintreten
  des  Bedarfsfalles  nach  erreichter  Deckung).  Damit  ist
aber  auch  das  Risiko  der  Ertragsversicherung  eingeschlossen,
denn  hier  handelt  es  sich  nicht  um  das  Risiko  einer  Unterdeckung
eines  Bedarfs  oder  einer  sonstigen  Ungewißheit  der  Bereitstellung, ­
  sondern  um  die  Möglichkeit  einer  unökonomischen  Verwendung ­
  der  Ersparnis.  Die  Ungewißheit  der  Bereitstellung
bedeutet  also  nicht  allein  das  Risiko  des  Nichtbereitseins  einer
87 )  Über  diese  vergl.  Lülße  a.  a.  O.  S.  549  ff.
            
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