148
München (Zentralverband) hielt im Mai 1914 ebenfalls Kurse für
Verteilerinnen ab. 80 Verteilerinnen von 300 nahmen an den Kursen
teil. Die Kursusstunden wurden den Teilnehmern als Arbeitszeit
angerechnet. Es wurden folgende Themata, die ich hier wörtlich nach
den Mitteilungen der „Konsumgenossenschaftlichen Rundschau" 2 -),
zitiere, in den Kursen behandelt:
1. Entstehung und Entwicklungsgeschichte der konsumgenossenschaftlichen
Organisation unter besonderer Berücksichtigung des Konsumvereins Send
ling-München.
2. Vortrag über Warenkunde, Nahrungsmittelfälschungen, Warenverkauf,
unter spezieller Berücksichtigung der Eigenproduktion des Vereins und
der Großeinkaufsgesellschaft.
3. Die Aufgaben der Verkäuferinnen und deren Stellung gegenüber den
Mitgliedern und den Lagerhaltern.
4. Belastung und Entlastung, Kassenwesen und Gesetzeskunde.
Mit diesen Vorträgen war eine Besichtigung des genannten Be
triebes verbunden. Ueber das Resultat der Kurse wird in beiden
Fälleti sehr günstig berichtet.^) Inzwischen haben auch noch andere
Vereine mit Lehrkursen für Verteilerinnen begonnen.
Ebenso wie die Leiter der Verteilungsstellen sind auch die Ver
teiler und Verteilerinnen gewerkschaftlich organisiert, und zwar im
Zentralverband der Handlungsgehilfen, dem ja auch
heute die Lagerhalter angehören. Mitte 1912 erstreckten sich die
Tarifverträge des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen für das
Vertcilungspersonal auf 82 Betriebe, davon waren 4 Kaufhäuser
und 78 Konsumgenossenschaften.
In den Jahren 1906/07 versuchte auch dieser Verband einen
Reichstarif mit dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine zu
vereinbaren. Es ergab sich aber auch hier eine Reihe von Schwierig
keiten. Der Boden war noch zu wenig vorbereitet für einen so um
fassenden Tarif. Man mußte sich deshalb vorläufig — und das ist
auch heute noch der Fall — mit Lokaltarifen begnügen. Bezirks
tarife sind auch noch nicht zustande gekommen.
In den Tarifverhandlungen bezüglich Einführung eines Reichstarifs
spielte u. a. die Festsetzung der monatlichen Umsatzhöhe pro Berteilungsperson
eine Rolle. Der Zentralverband der Handlungsgehilfen hatte die Forderung
23 ) Nr. 23/1914.
24 ) Eine spezielle Ausbildung der Ladnerinnen für den Betrieb, dem sie
angehören, haben auch große Privatgeschäfte des Kleinhandels. Ich denke
dabei an die dauernden Einrichtungen von Verkäuferinnenschulen großer
Warenhäuser. Allgemein schreitet ja die Ausbildung der Verkäuferinnen fort,
besonders durch Einführungen von Verkäuferinnenklafsen in den kaufmännischen
Fortbildungsschulen usw.