Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Ein  weiterer  Punkt,  der  durch  die  Tarifverträge  erreicht  wurde,
ist  die  Bezahlung  der  U  e  b  e  r  st  u  n  d  e  n.  Ueberstunden  sollen  nur  in
Ausnahmefällen  gemacht  werden,  z.  B.  bei  Inventuren.
Ferien  werden  in  der  Regel  sechs  bis  zwölf  Arbeitstage  je
nach  dem  Dienstalter  unter  Fortzahlung  des  Gehalts  gewährt.  Auch
darin  sind  die  Konsumvereine  vorbildlich  gegenüber  den  Privatgeschäften, ­
  wo  sich  das  Verkaufspersonal  in  sehr  vielen  Fällen  noch  mit
einigen  Tagen  zufrieden  geben  muß,  sofern  überhaupt  Ferien  gegeben
werden.
Wie  ich  schon  bei  den  Lagerhaltertarifen  erwähnte,  erstrebt  der
Zentralverband  gleicheLöhnefür  männliches  und  weibliches  Personal. ­
  Er  hat  darin  bei  den  Tarifverträgen  für  das  Hilfspersonal  bis
heute  wenig  erreicht.  Der  Verband  stützt  sich  bei  seiner  Forderung  auf
den  Satz:  Für  gleiche  Leistung  gleichen  Lohn,  Ist  die  Leistung  männlicher ­
  und  weiblicher  Verteiler  effektiv  gleich,  so  hat  die  Forderung
gleicher  Löhne  ihre  Berechtigung.  O  b  aber  die  Leistung  in  unserm ­
  Falle  wirklich  gleich  ist,  wenn  man  nicht  nur  Einzelleistungen, ­
  sondern  die  Gesamtlei  st  ung  unter  Berücksichtigung ­
  aller  beeinflussenden  Faktoren  (Krankheit,  Stellenwechsel  usw.)
in  Betracht  ziehen  würde,  steht  noch  in  Frage.°°)
VIII.  Der  verkehr  zwischen  Zentrale  und  verteilungsstelle.
1.  Bestellung  und  Lieferung.
Es  ist  für  den  Lagerhalter  nicht  immer  leicht,  das  richtige  Quantum ­
  bei  der  Bestellung  anzugeben.  Der  Lagerhalter  muß  ein  guter
Disponent  sein.  Auf  Lohntage,  Feiertage,  Temperaturwechsel,
Jahreszeit,  Zahlung  von  Wohnungsmieten  usw.  muß  er  Rücksicht
nehmen.  Besonders  stark  machen  sich  die  Lohnzahlungstage  bei  der
Güterentnahme  bemerkbar?)  In  Privatgeschäften  ist  das  weniger  der

-o)  Siehe  Handbuch  der  Frauenbewegung,  ferner  Or.  Alice  S  a  l  o  m  o  n,
Ungleiche  Männer-  und  Frauenlöhne.
i)  Veranschaulicht  wird  uns  dies  durch  folgende  Tagesumsatzzahlen  einer
Verteilungsstelle  in  Köln  ^Hoffnung),  die  in  einem  Distrikt  liegt,  wo  Donnerstags
und  Freitags  Lohnzahlung  stattfindet:

Montag

402,48  M.

Dienstag

460,32  „

Mittwoch

436,98  „

Donnerstag

744,44  „

Freitag

937,20  „

Samstag

1288,78  „

Dieses  Beispiel  trifft  verhältnismäßig  fast  allgemein  zu.
            
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