Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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arbeit  er,  wieder  —  die  dritte  Hauptgruppe,  die  in  der  Eigenproduktion
beschäftigten  Arbeiter,  lernten  wir  schon  früher  kennen.
Alles  Prinzipielle  zu  den  Tarifen  der  Konsumgenossenschaften  ist
schon  früher  gesagt  worden.  Im  einzelnen  sind  auch  hier
bessere  Löhne,  kürzere  Arbeitszeit,  längere  Ferien  als  in  den
Privatbetrieben,  selbst  dort,  wo  Gewerkschaftstarife  bestehen,  zu  konstatieren. ­
  Der  folgende  Ausdruck  von  Franz  Feuer  st  ein  sagt  am
besten,  wie  es  damit  steht:  „Die  beteiligten  Gewerkschaftsorganisationen ­
  haben  ein  gerüttelt  Maß  von  Arbeit,  wenn  sie  in  den  nächsten
fünf  Jahren  (der  vereinbarten  Geltungsdauer  des  Tarifs)  durch  Abschluß ­
  ausgedehnter  Tarifverträge  mit  gleichen  Bedingungen  die  ungünstigen ­
  Konkurrenzverhältnisse  für  die  Konsumvereine  von  ihrer
Seite  her  günstiger  gestalten  wollen?)
Auf  das  immer  wieder  auftauchende  Märchen  der  schlechten  Arbeitsverhältnisse ­
  in  Konsumgenossenschaften  brauche  ich  wohl  kaum
einzugehen,  nachdem  wir  die  Tarife,  die  nicht  Ausnahmetarife  einzelner ­
  Vereine  sind,  sondern  deshalb  eine  so  große  Bedeutung  haben,
weil  sie  sich  auf  das  ganze  Reich  erstrecken,  kennen  gelernt  haben.  Man
könnte  aber  noch  die  Frage  auswerfen,  ab  die  vom  Zentralverband  abgeschlossenen ­
  Tarife  auch  von  den  einzelnen  Vereinen  eingehalten
werden.  Im  Jahresbericht  des  Zentralverbandess)  finden  wir  darüber
u.  a.  folgende  Angaben:  Von  199  Genossenschaften  inkl.  der  Großeinkaufsgesellschaft ­
  und  der  Verlagsgesellschaft,  die  sämtlich  Transportarbeiter ­
  beschäftigen,  haben  im  Jahre  1913  177  Vereine  den  Tarif
anerkannt,  bei  drei  Vereinen  kam  es  zu  Sondertarifen  und  bei  19
Vereinen  führten  die  bezüglich  eines  Tarifs  gepflogenen  Verhandlungen ­
  zu  keinem  Ergebnis;  diese  Vereine  gelten  somit  als  tarifuntreu.
Die  tariftreuen  Vereine  beschäftigten  Ende  1913  ca.  3000  Transportarbeiter. ­

IX.  Der  verkehr  zwischen  verteilungsstelle  und  Entnehmer.
Entnehmer  von  Bedarfsgütern  in  Konsumgenossenschaften,  soweit ­
  es  sich  nach  der  Definition  des  §  1  Nr.  5  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  um  Vereine  mit  dem  Zwecke  des  „gemeinschaftlichen  Einkaufs ­
  von  Lebens-  und  Wirtschaftsbedürfnissen  im  großen  und
Ablaß  im  kleinen"  handelt,  können  nach  §  8  Abs.  4  des  Genossenschaftsgesetzes ­
  nur  Mitglieder  oder  deren  Vertreter  sein.  Die
Abgabe  an  Nichtmitglieder  ist  durch  §  152  des  Genossen-H

  Feuerstein,  a.  a.  O.  S.  687.
s)  1913  S.  603.

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