163
gründete soziale Erscheinung, die nur vorübergehenden Charakter
trägt.
Das Prinzip der freien Konkurrenz hat dazu geführt, daß die
Erwerbsgeschäfte sich in dem Entgegenkommen gegenüber der
Kundschaft überbieten. Heute hat sich der Käufer bereits
daran gewöhnt; er stellt die unglaublichsten Forderungen. Es gibt
nicht selten Käufer, die bei einem Kauf von wenigen Pfennigen oder
Groschen verlangen, daß man ihnen die Ware zuschicke, sogar bis
in entfernt gelegene Vorstädte hinaus. Die Konsumgenossenschaft
konnte und wollte hier nicht mitmachen. Sie gibt den Konsumenten
mehr Rechte, sie legt ihnen aber auch mehr Pflichten auf.
Die Rechte des organisierten Konsumenten bestehen darin, daß er
aus der Generalversammlung seine Wünsche geltend machen kann,
daß er über alle Neuerungen mitbeschließen kann. Er stellt seine
Funktionäre (Aufsichtsräte usw.) an, die den von ihm selber geschaf
fenen Apparat kontrollieren und die ihm darüber Bericht erstatten.
Er kann am Ende des Jahres einen Bericht verlangen über die Tä
tigkeit der gesamten Verwaltung, über die zahlenmäßigen Resultate
seines investierten Kapitals usw. Im Geschäftsbericht wird ihm auch
mitgeteilt, weshalb er in diesem Geschäftsjahr mehr resp. weniger
für diesen oder jenen Artikel hat bezahlen müssen. Er hört dabei von
Kartellen und Trusts, von brasilianischer Kaffeevalorisation, von
Mißernten und Transportschwierigkeiten. Es wird ihm auch
mitgeteilt, wie die Güter hergestellt werden, wieviel Leute daran be
teiligt sind und welchen Lohn sie beziehen. Aus dem Geschäftsbericht
kann er auch in der Regel ersehen, ob er zu derselben sozialen Schicht
gehört wie die anderen, die mit ihm zusammen ihre Bedarfsgüter
entnehmen, oder ob sie einer höheren oder niederen Schicht angehören.
Bon alledem erfährt der Käufer im Erwerbsgeschäft nichts oder nur
wenig. Sicherlich hat hier der organisierte Konsument einen Vorteil,
der nicht za unterschätzen ist. Daß auch der Käufer in Privatgeschäften
dies zu schätzen weiß, geht daraus hervor, daß er in der allerneuesten
Zeit versucht, einen größeren Einfluß auf seinen Warenvermittler
zu gewinnen und sogar eine gewisse Kontrolle über ihn auszuüben.
Ich denke da besonders an die Konsumentenbewegung in Oesterreich.
Den größeren Rechten der Konsumenten stehen aber auch größere
Pflichten gegenüber. In einer gedruckten Mitteilung an die Mit
glieder des im Reichsverbande organisierten Vereins „Eintracht" in
Köln heißt es z. B.: „Unsere Mitglieder bitten wir, durch freund
liches Entgegenkommen dem Verkaufspersonal seine Arbeit möglichst
zu erleichtern". Ein anderer Verein bittet seine Mitglieder, in ihrem