Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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gründete soziale Erscheinung, die nur vorübergehenden Charakter 
trägt. 
Das Prinzip der freien Konkurrenz hat dazu geführt, daß die 
Erwerbsgeschäfte sich in dem Entgegenkommen gegenüber der 
Kundschaft überbieten. Heute hat sich der Käufer bereits 
daran gewöhnt; er stellt die unglaublichsten Forderungen. Es gibt 
nicht selten Käufer, die bei einem Kauf von wenigen Pfennigen oder 
Groschen verlangen, daß man ihnen die Ware zuschicke, sogar bis 
in entfernt gelegene Vorstädte hinaus. Die Konsumgenossenschaft 
konnte und wollte hier nicht mitmachen. Sie gibt den Konsumenten 
mehr Rechte, sie legt ihnen aber auch mehr Pflichten auf. 
Die Rechte des organisierten Konsumenten bestehen darin, daß er 
aus der Generalversammlung seine Wünsche geltend machen kann, 
daß er über alle Neuerungen mitbeschließen kann. Er stellt seine 
Funktionäre (Aufsichtsräte usw.) an, die den von ihm selber geschaf 
fenen Apparat kontrollieren und die ihm darüber Bericht erstatten. 
Er kann am Ende des Jahres einen Bericht verlangen über die Tä 
tigkeit der gesamten Verwaltung, über die zahlenmäßigen Resultate 
seines investierten Kapitals usw. Im Geschäftsbericht wird ihm auch 
mitgeteilt, weshalb er in diesem Geschäftsjahr mehr resp. weniger 
für diesen oder jenen Artikel hat bezahlen müssen. Er hört dabei von 
Kartellen und Trusts, von brasilianischer Kaffeevalorisation, von 
Mißernten und Transportschwierigkeiten. Es wird ihm auch 
mitgeteilt, wie die Güter hergestellt werden, wieviel Leute daran be 
teiligt sind und welchen Lohn sie beziehen. Aus dem Geschäftsbericht 
kann er auch in der Regel ersehen, ob er zu derselben sozialen Schicht 
gehört wie die anderen, die mit ihm zusammen ihre Bedarfsgüter 
entnehmen, oder ob sie einer höheren oder niederen Schicht angehören. 
Bon alledem erfährt der Käufer im Erwerbsgeschäft nichts oder nur 
wenig. Sicherlich hat hier der organisierte Konsument einen Vorteil, 
der nicht za unterschätzen ist. Daß auch der Käufer in Privatgeschäften 
dies zu schätzen weiß, geht daraus hervor, daß er in der allerneuesten 
Zeit versucht, einen größeren Einfluß auf seinen Warenvermittler 
zu gewinnen und sogar eine gewisse Kontrolle über ihn auszuüben. 
Ich denke da besonders an die Konsumentenbewegung in Oesterreich. 
Den größeren Rechten der Konsumenten stehen aber auch größere 
Pflichten gegenüber. In einer gedruckten Mitteilung an die Mit 
glieder des im Reichsverbande organisierten Vereins „Eintracht" in 
Köln heißt es z. B.: „Unsere Mitglieder bitten wir, durch freund 
liches Entgegenkommen dem Verkaufspersonal seine Arbeit möglichst 
zu erleichtern". Ein anderer Verein bittet seine Mitglieder, in ihrem
	        
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