Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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gründete  soziale  Erscheinung,  die  nur  vorübergehenden  Charakter
trägt.
Das  Prinzip  der  freien  Konkurrenz  hat  dazu  geführt,  daß  die
Erwerbsgeschäfte  sich  in  dem  Entgegenkommen  gegenüber  der
Kundschaft  überbieten.  Heute  hat  sich  der  Käufer  bereits
daran  gewöhnt;  er  stellt  die  unglaublichsten  Forderungen.  Es  gibt
nicht  selten  Käufer,  die  bei  einem  Kauf  von  wenigen  Pfennigen  oder
Groschen  verlangen,  daß  man  ihnen  die  Ware  zuschicke,  sogar  bis
in  entfernt  gelegene  Vorstädte  hinaus.  Die  Konsumgenossenschaft
konnte  und  wollte  hier  nicht  mitmachen.  Sie  gibt  den  Konsumenten
mehr  Rechte,  sie  legt  ihnen  aber  auch  mehr  Pflichten  auf.
Die  Rechte  des  organisierten  Konsumenten  bestehen  darin,  daß  er
aus  der  Generalversammlung  seine  Wünsche  geltend  machen  kann,
daß  er  über  alle  Neuerungen  mitbeschließen  kann.  Er  stellt  seine
Funktionäre  (Aufsichtsräte  usw.)  an,  die  den  von  ihm  selber  geschaffenen ­
  Apparat  kontrollieren  und  die  ihm  darüber  Bericht  erstatten.
Er  kann  am  Ende  des  Jahres  einen  Bericht  verlangen  über  die  Tätigkeit ­
  der  gesamten  Verwaltung,  über  die  zahlenmäßigen  Resultate
seines  investierten  Kapitals  usw.  Im  Geschäftsbericht  wird  ihm  auch
mitgeteilt,  weshalb  er  in  diesem  Geschäftsjahr  mehr  resp.  weniger
für  diesen  oder  jenen  Artikel  hat  bezahlen  müssen.  Er  hört  dabei  von
Kartellen  und  Trusts,  von  brasilianischer  Kaffeevalorisation,  von
Mißernten  und  Transportschwierigkeiten.  Es  wird  ihm  auch
mitgeteilt,  wie  die  Güter  hergestellt  werden,  wieviel  Leute  daran  beteiligt ­
  sind  und  welchen  Lohn  sie  beziehen.  Aus  dem  Geschäftsbericht
kann  er  auch  in  der  Regel  ersehen,  ob  er  zu  derselben  sozialen  Schicht
gehört  wie  die  anderen,  die  mit  ihm  zusammen  ihre  Bedarfsgüter
entnehmen,  oder  ob  sie  einer  höheren  oder  niederen  Schicht  angehören.
Bon  alledem  erfährt  der  Käufer  im  Erwerbsgeschäft  nichts  oder  nur
wenig.  Sicherlich  hat  hier  der  organisierte  Konsument  einen  Vorteil,
der  nicht  za  unterschätzen  ist.  Daß  auch  der  Käufer  in  Privatgeschäften
dies  zu  schätzen  weiß,  geht  daraus  hervor,  daß  er  in  der  allerneuesten
Zeit  versucht,  einen  größeren  Einfluß  auf  seinen  Warenvermittler
zu  gewinnen  und  sogar  eine  gewisse  Kontrolle  über  ihn  auszuüben.
Ich  denke  da  besonders  an  die  Konsumentenbewegung  in  Oesterreich.
Den  größeren  Rechten  der  Konsumenten  stehen  aber  auch  größere
Pflichten  gegenüber.  In  einer  gedruckten  Mitteilung  an  die  Mitglieder ­
  des  im  Reichsverbande  organisierten  Vereins  „Eintracht"  in
Köln  heißt  es  z.  B.:  „Unsere  Mitglieder  bitten  wir,  durch  freundliches ­
  Entgegenkommen  dem  Verkaufspersonal  seine  Arbeit  möglichst
zu  erleichtern".  Ein  anderer  Verein  bittet  seine  Mitglieder,  in  ihrem
            
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