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Bezuges von Schuhwaren, Schnittwaren und Hausstandsartikeln durchaus
nicht entraten können, so ist schließlich der Lieserantenverkehr als das kleinere
Uebel dem eigenen Vertriebe dieser Artikel vorzuziehen".
Tie direkten Ursachen für die Mißstände im Lieferanten
verkehr liegen im Erwerbsinteresse der Kleinhändler be
gründet, indirekt aber ist nicht selten der Konsumverein
selbst daran schuld. Wenn wir die Lieferantenverzeichnisse der ein
zelnen Vereine durchsehen, so finden wir vielfach eine Reihe von Ge
schäften derselben Branche in einem kleineren Ort oder in einem
Stadtviertel, ja selbst in einer Straße, angeführt. Die Konsumgenossen
schaft „Hoffnung" in Köln hatte im Mai vorigen Jahres Lieferanten
verträge mit etwa 400 Gewerbetreibenden. Davon waren 31 Ge
schäfte für Arbeiterkleider, 79 für Schuhwaren, 91 für Kurz-, Woll-
und Weißwaren, 24 für Putz und Modewaren, 9 Juweliere, 3 Möbel
händler, 51 Gemüsegeschäfte, 6 Milchhändler, 23 Kohlen- und
Briketthändler, 40 Metzger und 24 sonstige Gewerbetreibende. Ob
wohl das Netz der Verteilungsstellen der „Hoffnung" ziemlich aus
gedehnt ist, so findet man doch bei näherem Vergleich, daß hier eine
Ueberfüllung vorliegt. Ein Sonderrabatt wird den Konsum-
Vereinen in Erwartung einer damit verbundenen Umsatzver-
Mehrung gewährt. Von einer Umsatzvermehrung kann aber in
manchen Fällen bei den konsumgenossenschaftlichen Lieferantenver
trägen kaum mehr die Rede sein, weshalb man auch bestrebt ist,
die Zahl der Lieferanten einzuschränken. In einem Distrikt, wo
jedem Barkäufer ein Rabatt gewährt wird und der Konsumverein
vielleicht nur dadurch bevorzugt wird, daß man ihm lo/o mehr ge
währt, bedarf es allerdings auch keiner großen Umsatzvermehrung,
um dieses 1 o/ 0 auszugleichen. Anders ist es dagegen, wo ein Sonder
rabatt von mehreren Prozent gegeben wird. Dort kann nur eine
erhebliche Umsatzsteigerung den Rabatt ausgleichen. Dieser Punkt
ist manchen Konsumvereinen noch zu wenig zum Bewußtsein ge
kommen. Tritt die Umsatzvermehrung wirklich ein, so ist damit
gleich für den Lieferanten noch ein zweites gewonnen: Ein treuer
Stamm von Käufern, was der denkende Kaufmann nicht
unterschätzen wird, zumal es sich dabei um b a r z a h l e n d c Kund
schaft handelt, was ja Voraussetzung beim Sonderrabatt ist. Auch
fällt die Reklame für diese lediglich auf Grund eines Vertrages
gewonnenen Kunden weg. Der Kampf der Handelskammern gegen den
Sonderrabatt scheint mir deshalb wenig berechtigt. Die Gerichte
stehen denn auch auf dem Standpunkt, daß der Lieserantenverkehr
nicht gegen die guten Sitten verstoße, wie dies von seiten der Rabatt-