Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Bezuges von Schuhwaren, Schnittwaren und Hausstandsartikeln durchaus 
nicht entraten können, so ist schließlich der Lieserantenverkehr als das kleinere 
Uebel dem eigenen Vertriebe dieser Artikel vorzuziehen". 
Tie direkten Ursachen für die Mißstände im Lieferanten 
verkehr liegen im Erwerbsinteresse der Kleinhändler be 
gründet, indirekt aber ist nicht selten der Konsumverein 
selbst daran schuld. Wenn wir die Lieferantenverzeichnisse der ein 
zelnen Vereine durchsehen, so finden wir vielfach eine Reihe von Ge 
schäften derselben Branche in einem kleineren Ort oder in einem 
Stadtviertel, ja selbst in einer Straße, angeführt. Die Konsumgenossen 
schaft „Hoffnung" in Köln hatte im Mai vorigen Jahres Lieferanten 
verträge mit etwa 400 Gewerbetreibenden. Davon waren 31 Ge 
schäfte für Arbeiterkleider, 79 für Schuhwaren, 91 für Kurz-, Woll- 
und Weißwaren, 24 für Putz und Modewaren, 9 Juweliere, 3 Möbel 
händler, 51 Gemüsegeschäfte, 6 Milchhändler, 23 Kohlen- und 
Briketthändler, 40 Metzger und 24 sonstige Gewerbetreibende. Ob 
wohl das Netz der Verteilungsstellen der „Hoffnung" ziemlich aus 
gedehnt ist, so findet man doch bei näherem Vergleich, daß hier eine 
Ueberfüllung vorliegt. Ein Sonderrabatt wird den Konsum- 
Vereinen in Erwartung einer damit verbundenen Umsatzver- 
Mehrung gewährt. Von einer Umsatzvermehrung kann aber in 
manchen Fällen bei den konsumgenossenschaftlichen Lieferantenver 
trägen kaum mehr die Rede sein, weshalb man auch bestrebt ist, 
die Zahl der Lieferanten einzuschränken. In einem Distrikt, wo 
jedem Barkäufer ein Rabatt gewährt wird und der Konsumverein 
vielleicht nur dadurch bevorzugt wird, daß man ihm lo/o mehr ge 
währt, bedarf es allerdings auch keiner großen Umsatzvermehrung, 
um dieses 1 o/ 0 auszugleichen. Anders ist es dagegen, wo ein Sonder 
rabatt von mehreren Prozent gegeben wird. Dort kann nur eine 
erhebliche Umsatzsteigerung den Rabatt ausgleichen. Dieser Punkt 
ist manchen Konsumvereinen noch zu wenig zum Bewußtsein ge 
kommen. Tritt die Umsatzvermehrung wirklich ein, so ist damit 
gleich für den Lieferanten noch ein zweites gewonnen: Ein treuer 
Stamm von Käufern, was der denkende Kaufmann nicht 
unterschätzen wird, zumal es sich dabei um b a r z a h l e n d c Kund 
schaft handelt, was ja Voraussetzung beim Sonderrabatt ist. Auch 
fällt die Reklame für diese lediglich auf Grund eines Vertrages 
gewonnenen Kunden weg. Der Kampf der Handelskammern gegen den 
Sonderrabatt scheint mir deshalb wenig berechtigt. Die Gerichte 
stehen denn auch auf dem Standpunkt, daß der Lieserantenverkehr 
nicht gegen die guten Sitten verstoße, wie dies von seiten der Rabatt-
	        
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