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Bezuges von Schuhwaren, Schnittwaren und Hausstandsartikeln durchaus
nicht entraten können, so ist schließlich der Lieserantenverkehr als das kleinere
Uebel dem eigenen Vertriebe dieser Artikel vorzuziehen".
Tie direkten Ursachen für die Mißstände im Lieferantenverkehr
liegen im Erwerbsinteresse der Kleinhändler begründet,
indirekt aber ist nicht selten der Konsumverein
selbst daran schuld. Wenn wir die Lieferantenverzeichnisse der einzelnen
Vereine durchsehen, so finden wir vielfach eine Reihe von Geschäften
derselben Branche in einem kleineren Ort oder in einem
Stadtviertel, ja selbst in einer Straße, angeführt. Die Konsumgenossenschaft
„Hoffnung" in Köln hatte im Mai vorigen Jahres Lieferantenverträge
mit etwa 400 Gewerbetreibenden. Davon waren 31 Geschäfte
für Arbeiterkleider, 79 für Schuhwaren, 91 für Kurz-, Wollund
Weißwaren, 24 für Putz und Modewaren, 9 Juweliere, 3 Möbelhändler,
51 Gemüsegeschäfte, 6 Milchhändler, 23 Kohlen- und
Briketthändler, 40 Metzger und 24 sonstige Gewerbetreibende. Obwohl
das Netz der Verteilungsstellen der „Hoffnung" ziemlich ausgedehnt
ist, so findet man doch bei näherem Vergleich, daß hier eine
Ueberfüllung vorliegt. Ein Sonderrabatt wird den Konsum-Vereinen
in Erwartung einer damit verbundenen Umsatzver-Mehrung
gewährt. Von einer Umsatzvermehrung kann aber in
manchen Fällen bei den konsumgenossenschaftlichen Lieferantenverträgen
kaum mehr die Rede sein, weshalb man auch bestrebt ist,
die Zahl der Lieferanten einzuschränken. In einem Distrikt, wo
jedem Barkäufer ein Rabatt gewährt wird und der Konsumverein
vielleicht nur dadurch bevorzugt wird, daß man ihm lo/o mehr gewährt,
bedarf es allerdings auch keiner großen Umsatzvermehrung,
um dieses 1 o/ 0 auszugleichen. Anders ist es dagegen, wo ein Sonderrabatt
von mehreren Prozent gegeben wird. Dort kann nur eine
erhebliche Umsatzsteigerung den Rabatt ausgleichen. Dieser Punkt
ist manchen Konsumvereinen noch zu wenig zum Bewußtsein gekommen.
Tritt die Umsatzvermehrung wirklich ein, so ist damit
gleich für den Lieferanten noch ein zweites gewonnen: Ein treuer
Stamm von Käufern, was der denkende Kaufmann nicht
unterschätzen wird, zumal es sich dabei um b a r z a h l e n d c Kundschaft
handelt, was ja Voraussetzung beim Sonderrabatt ist. Auch
fällt die Reklame für diese lediglich auf Grund eines Vertrages
gewonnenen Kunden weg. Der Kampf der Handelskammern gegen den
Sonderrabatt scheint mir deshalb wenig berechtigt. Die Gerichte
stehen denn auch auf dem Standpunkt, daß der Lieserantenverkehr
nicht gegen die guten Sitten verstoße, wie dies von seiten der Rabatt-