Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Bezuges  von  Schuhwaren,  Schnittwaren  und  Hausstandsartikeln  durchaus
nicht  entraten  können,  so  ist  schließlich  der  Lieserantenverkehr  als  das  kleinere
Uebel  dem  eigenen  Vertriebe  dieser  Artikel  vorzuziehen".
Tie  direkten  Ursachen  für  die  Mißstände  im  Lieferantenverkehr ­
  liegen  im  Erwerbsinteresse  der  Kleinhändler  begründet, ­
  indirekt  aber  ist  nicht  selten  der  Konsumverein
selbst  daran  schuld.  Wenn  wir  die  Lieferantenverzeichnisse  der  einzelnen ­
  Vereine  durchsehen,  so  finden  wir  vielfach  eine  Reihe  von  Geschäften ­
  derselben  Branche  in  einem  kleineren  Ort  oder  in  einem
Stadtviertel,  ja  selbst  in  einer  Straße,  angeführt.  Die  Konsumgenossenschaft ­
  „Hoffnung"  in  Köln  hatte  im  Mai  vorigen  Jahres  Lieferantenverträge ­
  mit  etwa  400  Gewerbetreibenden.  Davon  waren  31  Geschäfte ­
  für  Arbeiterkleider,  79  für  Schuhwaren,  91  für  Kurz-,  Wollund
  Weißwaren,  24  für  Putz  und  Modewaren,  9  Juweliere,  3  Möbelhändler, ­
  51  Gemüsegeschäfte,  6  Milchhändler,  23  Kohlen-  und
Briketthändler,  40  Metzger  und  24  sonstige  Gewerbetreibende.  Obwohl ­
  das  Netz  der  Verteilungsstellen  der  „Hoffnung"  ziemlich  ausgedehnt ­
  ist,  so  findet  man  doch  bei  näherem  Vergleich,  daß  hier  eine
Ueberfüllung  vorliegt.  Ein  Sonderrabatt  wird  den  Konsum-Vereinen
  in  Erwartung  einer  damit  verbundenen  Umsatzver-Mehrung
  gewährt.  Von  einer  Umsatzvermehrung  kann  aber  in
manchen  Fällen  bei  den  konsumgenossenschaftlichen  Lieferantenverträgen ­
  kaum  mehr  die  Rede  sein,  weshalb  man  auch  bestrebt  ist,
die  Zahl  der  Lieferanten  einzuschränken.  In  einem  Distrikt,  wo
jedem  Barkäufer  ein  Rabatt  gewährt  wird  und  der  Konsumverein
vielleicht  nur  dadurch  bevorzugt  wird,  daß  man  ihm  lo/o  mehr  gewährt, ­
  bedarf  es  allerdings  auch  keiner  großen  Umsatzvermehrung,
um  dieses  1  o/ 0  auszugleichen.  Anders  ist  es  dagegen,  wo  ein  Sonderrabatt ­
  von  mehreren  Prozent  gegeben  wird.  Dort  kann  nur  eine
erhebliche  Umsatzsteigerung  den  Rabatt  ausgleichen.  Dieser  Punkt
ist  manchen  Konsumvereinen  noch  zu  wenig  zum  Bewußtsein  gekommen. ­
  Tritt  die  Umsatzvermehrung  wirklich  ein,  so  ist  damit
gleich  für  den  Lieferanten  noch  ein  zweites  gewonnen:  Ein  treuer
Stamm  von  Käufern,  was  der  denkende  Kaufmann  nicht
unterschätzen  wird,  zumal  es  sich  dabei  um  b  a  r  z  a  h  l  e  n  d  c  Kundschaft ­
  handelt,  was  ja  Voraussetzung  beim  Sonderrabatt  ist.  Auch
fällt  die  Reklame  für  diese  lediglich  auf  Grund  eines  Vertrages
gewonnenen  Kunden  weg.  Der  Kampf  der  Handelskammern  gegen  den
Sonderrabatt  scheint  mir  deshalb  wenig  berechtigt.  Die  Gerichte
stehen  denn  auch  auf  dem  Standpunkt,  daß  der  Lieserantenverkehr
nicht  gegen  die  guten  Sitten  verstoße,  wie  dies  von  seiten  der  Rabatt-
            
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