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kapitalistischen Filialbetriebe, meist den unteren Konsumentenschichten
angehören. Es ist ganz erstaunlich, wenn da die Schulden der
Genossen für entnommene Bedarfsgüter nur ca. 1/2«/» vom Umsatz
betragen; dabei nimmt der Prozentsatz noch immer mehr ab und
dürfte allmählich ganz oder nahezu ganz verschwinden. „Eine Konsumgenossenschaft
ist keine Kreditgenossenschaft", hat mal jemand
gesagt. Will der Konsumverein das Prinzip der Gleichheit aller
Genossen hochhalten — und davon hängt seine Existenz ab —, so darf
er nicht einem Teil der Mitglieder Bedarfsgüter auf Kredit geben,
weil er dadurch die barzahlenden Genossen benachteiligen würde. Wo
heute noch in den Konsumgenossenschaften das Barzahlungsprinzip
nicht streng durchgeführt wird, haben wir diese ungleiche Behandlung
der Genossen vor uns. Sie berechtigt die bar zahlenden Mitglieder,
gegen dieses System Beschwerde zu führen. Einen Ausgleich durch Ansetzung
verschiedener Preise oder ans andere Art herzustellen, dürfte
nachteilige Folgen für eine Genossenschaft haben. Im übrigen denkt
niemand an derartige Maßnahmen. Die Konsumgenossenschaft wurde
ja gerade geschaffen, um die Mißstände in der Bedarfsgüterbeschaffung
und damit auch die Borgwirtschaft zu bekämpfen. Ihren Prinzipien
getreu, haben die Konsumgenossenschaften eine Reihe von Einrichtungen
und Maßnahmen getroffen, um diesen Kampf durchzuführen.
Die Einzelheiten lernten wir schon früher kennen.
Das Barzahlungsprinzip ist nach dem Gesagten ein charakteristisches
Merkmal der konsumgenossenschaftlichen Gütervermittlung.
Dagegen muß es nicht unbedingt mit jedem Filialsystem verbunden
sein. Wenn heute das Barzahlungsprinzip in allen kapitalistischen
Filialbetrieben durchgeführt wäre, so wäre das doch nicht als eine
mit dem Filialbetrieb verbundene notwendige Erscheinung anzusehen,
sondern als etwas, das heute besteht und morgen wieder fallen
kann — ich erinnere an die Tendenz bei den Warenhäusern, von
der unbedingten Barzahlung abzugehen —, besonders dann, wenn
die Angestellten der Filialbetriebe stark am Unternehmen interessiert
sind und so die Neigung haben, auf ihr eigenes Risiko Waren auf Borg
zu geben. Die Jnteressierung der Angestellten am Unternehmen scheint
in kapitalistischen Filialbetrieben allgemein zu werden.
Sehen wir, welche weiteren Unterschiede sich noch ergeben.
Es ist sicherlich auch darin ein Vorteil der konsumgenossenschaftlichen
gegenüber den kapitalistischen Filialbetrieben zu sehen, daß erstere bei
der Errichtung ihrer Abgabestellen nicht so sehr auf die Verkehrsstraßen
angewiesen sind wie die privaten Filialbetriebe, die erst
die Kundschaft noch anziehen müssen.