Full text: Bankpolitik

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II. Der Geldmarkt. 
Wechsel in starkem Matz bei der Reichsbank rediskontiert werden. 
Eine selbständige Rassenreserve, in normalen Zeiten nutz- und zinslos, 
würde in Panikzeiten den Lanken ermöglichen dem ersten Anprall 
der Thesaurierungsansprüche ohne außerordentliche Maßregeln stand 
zuhalten und neben der Zentralbank den Bedarf an Zahlungsmitteln 
für Auslcmdzahlungen in solchen Zeiten zu decken, in welchen der 
bankmäßige Ueberweisungsverkehr und die Devisen versagen. 
Die Durchbrechung des Einreservesgstems ist mit erheblichen 
Rosten verbunden, namentlich in Ländern, in welchen alle Einlagen 
verzinst zu werden pflegen; die Schaffung größerer selbständiger Rassen 
bestände verteuert die Bedingungen, die für Effekten- und Betriebs 
kredite berechnet werden, oder zwingt zu niedrigerer Vergütung für 
Einlagegelder, wodurch die Mittel des Geldmarkts zu Gunsten des Ra- 
pitalmarkts verringert werden können. Dies legt der Bildung selb 
ständiger Rassenbestände der Rreditbanken in Uebergangszeiten enge 
Grenzen auf. 
Soweit die Larkassenbestände der Banken nicht ausreichen, muß 
die Notenbank herangezogen werden,- sie allein kann ohne schwere Er 
schütterung der Wirtschaft jene Mittel gewähren, die wirksame Hilfe 
schaffen, wenn dem Spstem des bankmäßigen Ueberweisungsverkehrs 
Gefahr droht, von dem vertrauen, das sie genießt, hängt die Zah 
lungsfähigkeit der ganzen Volkswirtschaft, von der Elastizität ihrer 
Notenausgabe die Liquidität der Rreditbanken in Panik- und Rrieg- 
z eiten ab. 
U. Die Stellung der Notenbanken auf dem Geldmarkt. 
Die Notenbanken haben die Pflicht die Währung' des Landes 
zu schützen; sie halten den Edelmetallvorrat, soweit er nicht in die Zir 
kulation übergegangen ist und sind allein zur Notenausgabe berechtigt. 
Oie Uebertragung dieser Aufgaben an eine Monopolbank ist überall 
als notwendig erkannt worden: in den letzten Zähren wurde nach har 
tem Rampf die schweizer Nationalbank errichtet, in Amerika hat sich 
der Gedanke der Zentralbanken durchgerungen, die schottischen Lan 
ken stellen nur scheinbare Ausnahmen von dem Prinzip dar, da sie sich 
in Währungsfragen auf die Bank von England stützen und die Noten 
ausgabe der kleinen deutschen und englischen Provinzbanken ist be 
grenzt und für die Volkswirtschaft von geringer Bedeutung. 
Wohl können die Edelmetallvorräte auch unter die einzelnen Rre 
ditbanken verteilt liegen; aber dann sind sie im Bedarfsfall nicht zu er-
	        
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