Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

197

direkt  oder  indirekt  dem  Konsumenten  zugute.  Von  seinem  Standpunkt ­
  aus  ist  die  konsumgenossenschastliche  Gütervermittlung  die  vorteilhafteste. ­
  Sie  allein  schützt  ihn  vor  Fälschung,  unrichtigem  Gewicht
und  jeder  anderen  Uebervorteilung;  die  Konsumgenossenschaft  hat  das
größte  Interesse  daran,  die  Willkür  der  Produzenten,  wie  sie  besonders ­
  in  den  Kartellen  zum  Ausdruck  kommt,  einzudämmen.  Vor
allen  Dingen  kann  sie  niemals  selbst  eine  den  Konsumenten  ungünstige ­
  Preispolitik  treiben;  dagegen  wäre  eine  Preiskonvention  der
Filialbetriebe  nicht  ausgeschlossen.  Die  Konsumgenossenschaft  vermittelt ­
  nur  dort,  wo  Bedarf  ist;  die  Konsumgenossenschaft  verschwendet ­
  auch  niemals  ihre  Kräfte,  sie  vertritt  damit  die  Interessen  der
gesamten  Volkswirtschaft;  die  Begriffe  privatökonomisch  und  sozialökonomisch ­
  fallen  bei  ihr  zusammen.  In  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Gütervermittlung  ist  und  geschieht  alles,  wie  der  Konsument
es  will  und  wie  weit  er  die  Kosten  dafür  tragen  will:  einfach  und
vornehm,,  bequem  und  weniger  bequem,  luxuriös  und  dürftig;  nur
wo  die  vernünftigen  Grenzen  nach  oben  oder  unten  überschritten
werden,  sucht  eine  uneigennützige  Verwaltung  den  Konsumenten  zu
etwas  besserem  zu  erziehen.  Wo  die  Verwaltung  dabei  noch  von
Sachverständigen  für  Hygiene  usw.  unterstützt  würde,  wäre  die  konsumgenossenschaftliche ­
  Gütervermittlung  vollkommen.  Damit  wäre
„der  letzte  einzige  Zweck  alles  Wirtschaftens,  die  vernünftige  Befriedigung ­
  aller  gesunden  Bedürfnisse  des  Volkes"^)  erreicht.
Trotz  dieser  Vorteile  muß  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung ­
  aber  nicht  unbedingt  Sieger  im  Konkurrenzkämpfe  mit
dem  kapitalistischen  Warenvertrieb  bleiben.  Hirsch  führt  an,  daß
die  Verfügungs-  und  Handlungsfreiheit  der  leitenden
Personen  in  der  Konsumgenossenschaft  geringer  sei  als  in  den  privaten
Betrieben.  Wir  sahen  schon  früher,  daß  die  Handlungsfreiheit  des  konsumgenossenschaftlichen ­
  Einkäufers  eine  sehr  weitgehende  ist.  Wollte
man  auch  ursprünglich  die  Rechte  des  Einkäufers  stark  einschränken,  so
mußte  man  doch  allmählich,  wollte  man  nicht  zurückbleiben,  ihm
eine  immer  größere  Handlungsfreiheit  gewähren.  Heute  steht  wohl
deni  konsumgenossenschaftlichen  Einkäufer  nichts  mehr  im  Wege,
ebensogut  Konjunkturen  auszunutzen  wie  sein  kapitalistischer  Kols)

  Benno  Jaroslaw,  „Normative  Warenkunde"  in  Schröters  Zeitschrift ­
  „Der  Kaufmann  und  das  Leben"  S.  46,  Die  interessanten  Ausführungen ­
  in  diesem  Artikel,  wo  der  Verfasser  der  heutigen  deskriptiven  Warenkunde ­
  die  normative  Warenkunde,  das  was  sein  soll,  gegenüberstellt,  werden
nicht  in  Beziehung  zur  konsumgenossenschaftlichen  Gütervermittlung  gebracht;
die  aufgestellten  Forderungen  wären  aber  dort  am  leichtesten  durchführbar.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.