fullscreen: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Friedensverträge. — Die sog. Kriegsverträge. 177 
Ostfrieden entsprechende weitgehende Vorschriften, während im 
Versailler Frieden eine entsprechende Amnestieklausel fehlt. Vor 
schriften über Kriegsentschädigung und Gebietsveränderung (ungenau 
hat man im Weltkrieg von einem annexions- und kontributionslosen 
Frieden gesprochen, obgleich Annexion und Kontribution ganz andere 
Dinge bedeuten) können vollkommen fehlen. So hat der Hubertus 
burger (1763) wie der bulgarisch-serbische Friede von 1885 ohne Ge 
bietsabtretungen und Kriegsentschädigung geendet. Es ist Sache der 
Abmachungen, ob die Kriegsentschädigungen wirkliche Entschädigungen 
für völkerrechtswidrige Maßnahmen des Gegners oder auch Ersatz 
für andere kriegerische Maßnahmen, insbesondere für die Krieg 
führung selbst, darstellen. Seitdem sich der Grundsatz Bahn gebrochen 
hat, daß das Individuum nicht nur das Objekt der Staatsgewalt ist, 
also seit Mitte des 18. Jahrhunderts, pflegen hieraus Rücksicht neh 
mende Bestimmungen in den sog. Optionsklauseln regelmäßig zu 
begegnen (s. oben S. 53). Neben der Optionsklausel findet sich viel 
fach das Plebiszit (s. oben S. 52). Weiter enthalten die Friedens 
verträge vielfach Bestimmungen über die früher behandelte Frage der 
Wiederherstellung von Staatsverträgen sowie über die Staaten 
sukzession. Tie letzteren Vorschriften klären darüber auf, welche Rechte 
und Pflichten der Staat, an den ein Gebiet abgetreten wird, erwirbt. 
Schließlich finden wir in Friedensverträgen auch noch Garantievor 
schriften, die, wie früher der Eid, so seit etwa einem Jahrhundert die 
Besetzung des feindlichen Gebietes zu einem Teil, die Durchführung 
des Friedensvertrages sichern soll. 
IV. Exkurs: Kriegsverträge. 
Nicht nur für den Krieg, auch im Krieg werden häufig genug Ver 
träge zwischen den Kriegsparteien abgeschlossen. Es kann sich bei ihnen 
um einfache Fragen, wie etwa die Beerdigung Gefallener, das Passie 
renlassen einzelner Personen wie um die wichtigen Fragen einer 
Kapitulation, einer Waffenruhe oder des Waffenstillstandes handeln. 
Versteht man unter Kapitulation die Übergabe eines Heeres im Felde 
oder einer Festung, eine Übergabe, für die nach der LKO. nur gilt, 
daß auf die militärische Ehre Rücksicht genommen werden muß, 
und handelt es sich hier um einen Vertrag, der von den Führern 
gegenüberliegender Truppen abgeschlossen werden kann, ohne rati- 
sikationsbedürftig zu sein, so kommt Waffenruhe und Waffenstillstand 
(die LKO. macht zwischen beiden keinen Unterschied) eine höhere 
Strupp, Völkerrecht. 12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.