Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

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Zweiundzwanzigstes Buch. 
seinen besten Offenbarungen, wie in den Schöpfungen Haydns, 
zu einer fromm⸗-weltlichen Auffassung; und die strengen alten 
Formen der eigentlichen Kirchenmusik erhoben sich, soweit sie 
noch in neuen Erzeugnissen fortwährten, eigentlich nur in 
Mozarts Requiem und einzelnen Stellen seiner Messen über 
das Niveau des Verfalles. 
Es versteht sich, daß unter diesen Umständen das Interesse 
an der geistlichen Musik überhaupt abnahm; erst das vollendete 
Zeitalter des Subjektivismus hat es von neuem belebt, aber 
dann von ganz veränderter Auffassung aus: die erhabene 
Eingangshalle zu dieser neuen Musik bildete Beethovens „Missa 
sollemnis“. Und mit dem Interesse schwand auch der soziale 
Halt, den die Kirche Komponisten und ausübenden Musikern 
geboten hatte: wo finden sich in der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts noch Orgelspieler von dem auch gesellschaft— 
lichen Ansehen, das ein Sweelinck oder ein Buxtehude genossen 
hatten. 
An die Stelle war das musikalische Interesse zunächst 
jenes Standes getreten, der seit dem späteren Mittelalter 
überhaupt die Führung der geistigen Geschicke der Nation an⸗— 
getreten hatte: des Bürgerstandes. Es ist schon erzählt worden, 
wie er sich von vornherein einer familiären Musik widmete: wer 
kennt nicht die traulichen Lautenstunden des 16. Jahrhunderts? 
Und neben die in den Städten bürgerlich fortgepflegte kirch— 
liche und geistliche Musik war in einer ganzen Anzahl deutscher 
Städte schon seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts 
die Oper getreten!. Aber auch die Formen der Musik, aus 
denen die Instrumentalmusik des neuen Zeitalters hervor⸗ 
gegangen ist, kamen beim Bürgertum verhältnismäßig früh in 
Gebrauch, wenn sie auch nur seitens der wohlhabenden Kreise, 
seitens der uns wohlbekannten frühesten Unternehmeraristokratie 
gewisser Großstädte, vornehmlich Leipzigs, reichlicher entwickelt 
wurden: seitens jener Schichten also, die um 1700 vieles von 
der Kultur des homme du monde angenommen hatten. Da 
1S. dazu u. a. Bd. VI S. 227.
	        
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