fullscreen : Allgemeine Gesellschaftslehre

370 a VI, Kapitel, .

Grund identischen Wollens gewirkt hat, nunmehr auf Grund identischen
Triebes wiederholt wirkt, so daß er auch keinen „Grund“ dieser weiteren
Wiederholung anzugeben vermag. Einen besonderen Fall der „Ab-Gewöhnung“
 stellt der „Übergang von einer Triebwirkenswiederholung
 zu einer Handlungs-Wiederholung. kraft
identischen Wollens“ dar, welcher vorliegt, wenn jemand jene
eigenen leiblichen Veränderungen, welche er bisher wiederholt auf Grund
identischen Triebes gewirkt hat, nunmehr auf Grund identischen Wollens
wiederholt wirkt,
„Einzel-Gewohnheit“ ist jene „Gewohnheit“, welche ein
einzelner Mensch aus einer besonderen Gesamtheit von Menschen hat,
„Gemein-Gewohnheit“ ist jene Gewohnheit, welche jeder einzelne
 Mensch aus einer besonderen Gesamtheit von Menschen hat. Ist
eine „Gemein-Gewohnheit‘‘ von jedem einzelnen jener Menschen,
welchem sie zugehört, nicht als „Gemein-Gewohnheit‘“ gewußt, so
nennen wir die „Gemein-Gewohnheit“ einen „Brauch“, ist hingegen
eine „Gemein-Gewohnheit“ von jedem einzelnen jener Menschen, welchen
sie zugehört, als „Gemein-Gewohnheit‘“ gewußt, so nennen wir die
„Gemein-Gewohnheit‘‘ eine „Sitte“. Das Wort „Sitte‘“ bezeichnet
also eine Gemein-Gewohnheit, die von allen jenen, denen die Gewohnheit
 zugehört, als „Gemein-Gewohnheit‘“ gewußt ist, das Wort
„Sitte“ ist also eigentlich ein Sinnwort, da es „Gemein-Gewohnheit‘“
als besonderen „Sinn‘‘ (besonderes „G(ewußtes‘“) bezeichnet... Unzutreffend
 ist die Meinung, daß „Sitte“ jene „Gemein-Gewohnheit‘‘ ist,
deren „Befolgung‘“ beansprucht oder welche wenigstens als „Wert“
betrachtet wird. Auch in diesem Falle wäre „Sitte“ ein Sinnwort,
da es „Gemein-Gewohnheit“ als Gewußtes besonderer Anspruch-Seelenaugenblicke
 oder besonderer Wert-Gedanken bezeichnen würde.
Nun ist es gewiß wahr, daß das Wissen jemandes, eine ihm zugehörige
Gewohnheit sei eine ‚„‚Gemein-Gewohnheit“ sehr häufig eine Bedingung
dafür abgibt, daß er solche Gewohnheit als „Wert“ betrachtet und
gegen Andere den Anspruch erhebt, sich dieser Sitte „anzupassen“,
welche Anpassung dann allerdings auf Seite des Anspruchadressaten
 wenigstens anfänglich keine „Gewohnheit“
sein kann, sondern nur eine Handlungs-Wiederholung auf Grund des
identischen Wollens, diesen Anspruch zu erfüllen, also solche eigenleibliche
 Veränderungen als Handlungen zu bewirken, wie sie den Anderen
als Triebwirkungen zugehören. Aber schon die Unterscheidung
„guter Sitten“ und „böser Sitten“ zeigt, daß auch in jenem Kreise von
Menschen, innerhalb dessen eine „Sitte“ besteht, diese „Sitte“, dieser
„gewußte Gemein-Gebrauch“ auch als „Unwert“ betrachtet werden
kann und Niemandem zugemutet werden muß. Es darf eben „Sitte“
nicht mit „Sittlichkeit“ verwechselt werden. obwohl selbstverständlich
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.