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VH. Kap.: Selbfthilfe
arbeiterinnen keine grundfätzlich ablehnende Stellung ein.
Er hat des öftern Streiks anderer befreundeter chriftlicher Verbände aus feinen
geringen finanziellen Mitteln nach Kräften unterftützt; den eignen Mitgliedern,
die in einen von fremder Seite infzenierten Streik hineingezogen waren,
wurde natürlich auch geholfen. Es wurde auch wohl nicht undeutlich mit
einem Streik gedroht, z. B. in der Lohnbewegung in der Konfektionsheimarbeit
am Niederrhein im Herbfte 1907- Aber auf eigne Verantwortung und Initiative
ift der Gewerkverein bisher nur ein einziges Mal in den Streik eingetreten,
nämlich im November 1911 in der Berliner Damenkonfektion im Verein mit
mehrern beteiligten Organifationen. Im übrigen hat der Gewerkverein es vorgezogen,
durch friedliche Vermittlung Lohnbewegungen zu beenden oder ihnen
vorzubeugen, und er ift, wie wir fahen, auch auf diefem Wege zu dem eigentlich
gewerkfchaftlichen Ziele, dem Tarifverträge, gekommen. Es wäre auch,
namentlich bei den geringen Kaffenbeftänden in den erften Jahren, heller Unverftand
gewefen, in den Streik einzutreten blofz im Vertrauen auf äußere
Hilfe. Die Zerfpiitterung der Heimarbeiterfchaft läßt auch ein Durchbrechen
der Kampfiinie durch Arbeitswillige mehr befürchten als in andern Berufen.
Bei den Heimarbeiterinnen felbft, die ohnehin oft genug unter der Arbeitslofigkeit
zu leiden haben, dürfte zudem die Neigung zum Streiken im allgemeinen
keine fehr große fein.
Ähnliche Beftrebungen wie der befchriebene Gewerkverein verfolgen
die Heimarbeiterinnen, die dem Verband katholifcher Vereine
erwerbstätiger Frauen und Mädchen Deutfchlands angehören,
wenn auch hier von gewerkfchaftlichem Zufammenfchluß im ftrengen
Sinne des Wortes nicht die Rede fein kann. Der ganze Verband umfaßt zurzeit
2000 bis 2500 Heimarbeiterinnen, die vorzugsweife in der Konfektion tätig
find. Verhältnismäßig wenige arbeiten Korbwaren, Kinderfpielzeug, Metallwaren
u. a. Die Heimarbeiterinnen in den einzelnen Vereinen find nach den
Satzungen des Verbandes möglichft in Berufsgruppen zufammengefchloffen.
Die in der Konfektion befchäftigten Werkftatt- und Hausarbeiterinnen, die
in recht vielen Vereinen vertreten find, find zu einer über den ganzen Verband
fich erftreckenden und diefem eingeordneten Berufsorganifation vereinigt.
In diefer ift das Unterftützungswefen, auf das der Verband ftets das größte
Gewicht legte, in folgender Weife geregelt. Die Beiträge belaufen fich auf 20,
30 oder 40 Pf. pro Woche. Nach der Beitragsftufe richtet fich die Höhe des
Sterbegeldes, der Krankenunterftützung (einfchließlich Wöchnerinnenunterftützung),
Unterftützung bei Arbeitslofigkeit infolge wirtfchaftlicher
Machtkämpfe, Gemaßregeltenunterftützung, Umzugsunterftützung und ein