thumbs: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 467 
besondere Umstände veranlaßt, daß sie scheiterte. Als Er— 
gebnis ihrer mehrere Menschenalter hindurch bestehenden Ein— 
wirkung aber blieb die offenkundige Schwäche der Reichsgewalt. 
Aber während der einheitliche Gesamtverlauf der ständischen 
Bewegung so der bisherigen Wirksamkeit der monarchischen Macht 
geschadet hatte, hatten die Spaltungen innerhalb dieser Be— 
wegung selbst nicht aufgehört, war vor allem der Gegensatz 
zwischen Reichsfürsten und Reichsstädten eher stärker als schwächer 
zeworden. 
Freilich, auf sichtbar und empfindlich kriegerische Weise 
war er eigentlich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts, seit der 
Soester Fehde und dem Nürnberger Kriege!, nicht mehr aus— 
getragen worden. Auf offenen Kampf ließen es die Städte 
seitdem nicht mehr ankommen; sie fühlten wohl, nachdem sich 
manche von ihnen durch kostbare Befestigungsanlagen fast an 
den Rand des Bankerotts gebracht hatten, daß seit spätestens 
Ende des 15. Jahrhunderts die fürstlichen Angriffswaffen ihren 
Verteidigungsanstalten immer mehr überlegen wurden, und sie 
fürchteten auch die in immer sorgsamerer Verwaltung auf—⸗ 
gespeicherte Gesamtkraft der Territorien. So waren sie es zu⸗ 
frieden, wenn sich der Kampf der Fürsten gegen sie auf das 
Gebiet friedlicher Gegenwirkungen in der Territorialpolitik und 
zähe Beschneidung des städtischen Einflusses in der Reichs— 
volitik beschränkte. Daß sie freilich bei solcher Haltung schon 
eigentlich die Besiegten waren, versteht sich von selbst, wurde 
auch um 1520 überall schon durchgefühlt? und zeigte sich bald 
deutlich in dem Schicksal ihrer bisherigen verfassungsmäßigen 
Stellung. 
Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hatten 
sie eine eigentliche, ziemlich feststehende Reichsstandschaft erreicht. 
Jetzt, seit den harten Kämpfen um den Föderalismus unter 
Maximilian, ward sie ihnen wiederum bestritten. Und behielten 
VBgl. Band IV S. 451 ff. 456 ff. 
2 So z. B. in der Reformation Kaiser Friedrichs III.; die Kaufleute 
erscheinen hier gegenüber den Fürsten schon als der bedrängte, bittende Teil.
	        
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