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Das Bürgertum verlor seinen Kampf an die Reaktion der fürst— 
lichen Obrigkeitsregierung. Der Vater des Kampfes gegen die Frei— 
heitsbewegung war der Führer der höfischen Politik, Metternich. 
Unter seiner Führung wurde die Freiheitsbewegung mit Gewalt nieder— 
geschlagen. Auch nachfolgende Kämpfe führten nicht zum Erfolge. 
Die Niederlage erstickte den kämpferischen Willen im gebildeten Bürger— 
tum, besonders in der akademischen Jugend. An Stelle des alten 
Kampfwillens traten Müdigkeit und stumpfe Ergebenheit. Der auf— 
blühende Wohlstand brachte Verflachung. 
Die Gründung des zweiten Reiches durch siegreiche Kriege führte 
den Offizierstand des Volksheeres an die Spitze der bürgerlichen 
Ordnung. Unter der Führung Kaiser Wilhelms J. gewann er eine im 
ganzen Volke führende Stellung. Der alte Kaiser stellte ihn bewußt 
dem um sich greifenden Luxus und Wohlleben entgegen. 
Er erzog ihn zu der Einsicht der Höherbewertung 
ideeller Güter gegenüber dem materiellen Besitz. 
Der Offizierstand war jedoch nicht in der Lage, das Erbe der Ver— 
gangenheit des Bürgertums fortzusetzen. Seine einseitige militärische 
Bildung verhinderte ihn an der geistigen Entfaltung. Seine Bindung 
an die Obrigkeit verbot ihm die Teilnahme am Kampf für die staats— 
bürgerliche Entwicklung. Seine immer mehr um sich greifende Zurück— 
gezogenheit ließ ihn die durch würdiges Beispiel gewonnene Stellung 
im Volke wieder verlieren. Der durch die Entwicklung des deutschen 
Offizierstandes vom ganzen Volke geschaffene Typ wurde zum Sinnbild 
gehobener Stände. Damit schied er als führender Typ werdenden 
Staatsbürgertums aus. Er blieb nur führend für das höherstehende 
Bürgertum. Er riß diesen Teil des Bürgertums an sich und riß ihn 
von dem übrigen Teile des Bürgertums und des Volkes ab. 
Lurus und Wohlleben 
Der Wohlstand des Bismarckreiches mehrte in erster Linie den 
Besitz des Bürgertums. Mit dieser Mehrung des Besitzes griffen Luxus 
und Wohlleben um sich. Dies traf das Bürgertum um so verderb— 
licher, da es ohnehin schon auf dem Wege der Verflachung und 
Willensentäußerung war. 
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