Full text : Die Fabriksparkasse

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Forderungen  hervortreten  könnte.  Vollste  Geheimhaltung
und  ständig  wiederholte  Zusicherung  der  Geheimhaltung
sind  daher  notwendig.  Wie  weit  dieses  Mißtrauen  geht,
dafür  nur  ein  Beispiel.  Bei  einer  vornehmlich  von  kleinen
Leuten  frequentierten  Sparkasse  in  Offenbach  mußte  das
Wartezimmer  vom  Schalterraume  getrennt  werden.  In
dem  letzteren  wird  immer  nur  eine  Person  abgefertigt.
Die  Sparer  werden  nicht  mit  dem  Namen  aufgerufen,
sondern  nach  Nummern.
Im  Fabrikbetriebe  kommt  dazu  noch  die  Furcht,  daß
der  Arbeitgeber  oder  zum  mindesten  die  Meister  die
Kenntnis  des  Sparens  zum  Lohndrucke  benutzen  möchten.
Die  Meister  haben  das  auch  erfahrungsgemäß  vielfach
versucht.  Man  ist  daher  beispielsweise  dazu  übergegangen,
die  Sparsummen  auf  den  Lohndüten  durch  einen  Einschlag ­
  zu  verdecken  oder  in  anderer  Weise  für  Geheimhaltung ­
  zu  sorgen.  Außerdem  ist  aber  hier  wie  überall
die  Persönlichkeit  von  entscheidender  Bedeutung.  Wenn
die  Verwaltung  der  Sparkasse  in  den  Händen  eines
Mannes  liegt,  der  sich  das  volle  Vertrauen  der  Arbeiter
zu  gewinnen  versteht,  der  ihnen  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite
steht,  die  Spartätigkeit  durch  geeigneten  Zuspruch  anregt
und  auch  darauf  sieht,  daß  nicht  in  leichtsinniger  Weise
Abhebungen  erfolgen,  dann  sind  Einzelheiten  der  Organisation ­
  von  verhältnismäßig  untergeordneter  Bedeutung.
Grundforderung  bei  allen  Fabriksparkassen  sollte  es  also
sein,  eine  besonders  geeignete  Persönlichkeit  mit  der  Verwaltung ­
  zu  betrauen.
Eine  Besonderheit  im  Fabriksparwesen  bilden  die
Jugendsparkassen.  Seit  einer  ganzen  Reihe  von  Jahren
tat  sich  die  Gesetzgebung  bemüht,  Vorkehrungen  zu
treffen,  daß  die  jugendlichen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,
die  verhältnismäßig  früh  erhebliche  Lohneinnahmen
haben,  nicht  die  ganzen  Beträge  vergeuden  und  auf  diese
Weise,  wenn  sie  nicht  der  sittlichen  Verwahrlosung  anheimfallen, ­
  es  zum  mindesten  versäumen,  durch  ein
kleines  Sparkapital  die  Grundlage  für  ihren  späteren
Hausstand  zu  legen.  Schon  im  Jahre  1891  erhielten  die
Gemeinden  das  Recht,  festzusetzen,  daß  der  Lohn  der
minderjährigen  Arbeiter  an  die  Eltern  oder  Vormünder
ausgezahlt  werden  solle.  Im  Jahre  1900  wurden  die  Lohnzahlungsbücher ­
  eingeführt.  Andere  gesetzliche  Bestimmungen ­
  verfolgten  ähnliche  Zwecke.  Alle  diese  Maß-Flugschriften.
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