Full text : Die Fabriksparkasse

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Die  Sparprämien,  die  alljährlich,  im  Wege  der  Verlosung ­
  zur  Verteilung  kommen,  werden  den  Sparern  gutgeschrieben, ­
  auf  Verlangen  auch  sofort  ausgezahlt.  Im
letzten  Jahre  konnten  1555  Prämien  im  Gesamtbeträge
von  78500  dl  verteilt  werden.  Der  Fonds  ist  eingeteilt
in  je  eine  Prämie  von  500,  300  und  100  di  und  der  ganze
Rest  in  solche  zu  50  dt,  um  möglichst  viele  Sparer  für
ihre  Beharrlichkeit  zu  belohnen  und  um  neuen  Anreiz  zu
geben.  Die  Prämien  werden  nur  in  vereinzelten  Fällen
abgefordert,  im  letzten  Jahre  z.  B.  innerhalb  14  Tagen
nach  der  Verlosung,  also  in  der  eigentlichen  kritischen
Zeit,  wo  derartige  Beträge  häufig  in  ihrem  Bestände  gefährdet ­
  sind,  von  etwa  zehn  Personen.
Rückzahlungen  aus  Guthaben  bei  der  Spareinrichtung
können  im  übrigen  jederzeit  in  beliebiger  Höhe  gefordert
werden.  Aus  den  Diensten  der  Firma  scheidenden  Personen ­
  wird  das  Sparguthaben  auf  Verlangen  zum  neuen
Aufenthaltsort  überwiesen,  militärpflichtigen  jungen
Leuten  werden  die  Guthaben  weiter  verwaltet.  Beliebige
Beträge  werden  zum  Garnisonorte  gesandt.  Es  genügt
dabei  eine  kurze  Benachrichtigung  mittels  Postkarte.
Alles  in  allem  hat  zurzeit  jeder  zweite  Werksangehörige
ein  Sparguthaben  bei  der  Firma.  Eine  weitere  Ausdehnung ­
  macht  sich  fortlaufend  bemerkbar.
Auf  Grund  der  bei  der  Firma  Krupp  gemachten  Erfahrungen ­
  lassen  sich  folgende  Leitsätze  aufstellen:
1.  Der  Beginn  des  Sparens  ist  zu  erleichtern  durch
die  Schaffung  möglichst  bequemer  Spargelegenheit  (direkte
Verrechnung  mit  Lohn  und  Gehalt  zur  Vermeidung  der
jedesmaligen  Willensanstrengung;  der  Sparer  braucht  nur
einmal  bei  der  Meldung  den  Entschluß  zu  fassen).
2.  Besondere  Vorteile  sind  zu  bieten  durch  Gewährung
eines  hohen  Zinses.
3.  Daneben  ist  noch  eine  besondere  Anregung  zu  geben
durch  Gewährung  von  Prämien  zur  Belohnung  der  Beharrlichkeit ­
  und  des  Festhaltens  am  gefaßten  Entschluß.
4.  Rückzahlungen  müssen  jederzeit  gefordert  werden
können.
5.  Unbedingte  Verschwiegenheit  ist  zu  gewährleisten.
LIierzu  sei  besonders  bemerkt:
Der  persönliche  Verkehr  mit  Rede  und  Gegenrede  muß
aufgenommen  werden,  um  die  Überzeugung  von  den  be-
            
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