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der Volkswirthschaft von Nutzen sein, indem es die allgemeine
Arbeitsamkeit anspornt, zugleich aber auch dem kleineren Be
sitzer Gelegenheit bietet, wenn er keine eigene Arbeit zu ver
richten hat, gegen Lohn zu arbeiten. Das Bestehen einiger
grösserer Güter ist auch wUnschenswerth zur zweckmässigeren
Betreibung einzelner Branchen der Landwirthschaft, besonders
der Viehzucht.
Wo der Staat grössere Flächen Landes besitzt, sollte er
dieselben parcelliren und zum Marktpreise veräusseru. Der
Staat eignet sich nicht zur privatwirthschaftlichen Verwaltung
der Grundstücke ; es ist eine erwiesene Thatsache, dass er nie
mals aus denselben einen gleichen Nutzen zieht wie der Privat-
eigenthümer, und gilt dieses zwar sowohl von der Pacht, wie
von der selbständigen Bewirthschaftung. Durch Parcellirung
und Veräusserung seines Grundbesitzes kann der Staat daher
den Nationalreichthum vergrössern.
Die Betreibung der kleinen Hausindustrie neben der Land
wirthschaft kann von grossem Nutzen sein. Sie giebt dem
Kleingrundbesitzer Gelegenheit, sich in der Zeit, wo die Feld
arbeiten ruhen, einen Nebenverdienst zu erwerben. Sie er
möglicht es, dass derjenige, der ein zur Ernährung seiner Fa
milie zu kleines Stück Land besitzt, durch selbständige Arbeit
sich ein grösseres Einkommen verschaffe. Der Staat sollte da
her durch möglichst zahlreiche, unentgeltliche Gewerbeschulen
die Massen zur Erlernung verschiedenartiger Gewerbe an-
h alten.
Um die heutigen Uebelstände des Kleingrundbesitzes zu
beseitigen, sind vor allen Dingen nöthig:
a) Eine genügende technische und volkswirthschaftliche
Erziehung, Diese würde erreicht werden durch kleinere prac-
tische Ackerbauschulen, deren Benutzung dem Kleingrund-
hesitzer und seinen Angehörigen möglichst erleichtert werden
sollte. In diesen Anstalten wäre besonderes Gewicht zu legen:
auf die practische Handhabung neuer Maschinen und Geräthe;