fullscreen: Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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der Volkswirthschaft von Nutzen sein, indem es die allgemeine 
Arbeitsamkeit anspornt, zugleich aber auch dem kleineren Be 
sitzer Gelegenheit bietet, wenn er keine eigene Arbeit zu ver 
richten hat, gegen Lohn zu arbeiten. Das Bestehen einiger 
grösserer Güter ist auch wUnschenswerth zur zweckmässigeren 
Betreibung einzelner Branchen der Landwirthschaft, besonders 
der Viehzucht. 
Wo der Staat grössere Flächen Landes besitzt, sollte er 
dieselben parcelliren und zum Marktpreise veräusseru. Der 
Staat eignet sich nicht zur privatwirthschaftlichen Verwaltung 
der Grundstücke ; es ist eine erwiesene Thatsache, dass er nie 
mals aus denselben einen gleichen Nutzen zieht wie der Privat- 
eigenthümer, und gilt dieses zwar sowohl von der Pacht, wie 
von der selbständigen Bewirthschaftung. Durch Parcellirung 
und Veräusserung seines Grundbesitzes kann der Staat daher 
den Nationalreichthum vergrössern. 
Die Betreibung der kleinen Hausindustrie neben der Land 
wirthschaft kann von grossem Nutzen sein. Sie giebt dem 
Kleingrundbesitzer Gelegenheit, sich in der Zeit, wo die Feld 
arbeiten ruhen, einen Nebenverdienst zu erwerben. Sie er 
möglicht es, dass derjenige, der ein zur Ernährung seiner Fa 
milie zu kleines Stück Land besitzt, durch selbständige Arbeit 
sich ein grösseres Einkommen verschaffe. Der Staat sollte da 
her durch möglichst zahlreiche, unentgeltliche Gewerbeschulen 
die Massen zur Erlernung verschiedenartiger Gewerbe an- 
h alten. 
Um die heutigen Uebelstände des Kleingrundbesitzes zu 
beseitigen, sind vor allen Dingen nöthig: 
a) Eine genügende technische und volkswirthschaftliche 
Erziehung, Diese würde erreicht werden durch kleinere prac- 
tische Ackerbauschulen, deren Benutzung dem Kleingrund- 
hesitzer und seinen Angehörigen möglichst erleichtert werden 
sollte. In diesen Anstalten wäre besonderes Gewicht zu legen: 
auf die practische Handhabung neuer Maschinen und Geräthe;
	        
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