Object: Die englische Agrarenquete von 1913

38 
Dritter Teil. 
mehr dagegen gesichert, daß sie für ihre Verbesserungen durch Herauf 
setzen der Pacht bestraft werden. 
Weiterhin hat auch der schottische Gerichtshof über die Entschädigung 
beim Abzug des Pächters zu befinden, sowohl bei freiwilliger Pacht 
aufgabe wie auch, wenn das Land für öffentliche Zwecke gebraucht wird. 
In seiner neuen Zusammensetzung hat der Land-Gerichtshof nur einen 
rechtsgelehrten Vorsitzenden; die übrigen vier Mitglieder sind ein Grund 
besitzer, ein Gutsverwalter, ein Pächter einer Ackerfarm, ein Pächter 
einer Grasfarm. Die Jurisdiktion wird solcherart lediglich zu einer 
rechtlichen Sanktion der auf guten alten Herrschaften geübten gerechten 
Auseinandersetzung zwischen Besitzer und Pächter. Das ganze Verfahren 
ist von höchstem Nutzen für die schottischen Kleinpächter geworden und hat 
wiederholt auch die Billigung konservativer Großgrundbesitzer gefunden. 
Nicht verhehlen wollen wir uns, daß die wirtschaftlichen Verhält 
nisse der schottischen Erofter Grafschaften und die des englischen platten 
Landes sehr verschieden liegen, und daß deshalb das schottische Beispiel 
nicht so ohne weiteres als nachahmungswürdig hingestellt werden kann. 
Es war einer der politischen Grundsätze der ersten Hälfte des 
19. Jahrhunderts, daß der Staat möglichst wenig in wirtschaftliche 
Verhältnisse eingreifen solle. Davon mußte zuerst bezüglich des Ver 
hältnisses zwischen Arbeiter und Unternehmer abgegangen werden. 
Dann kamen wir auf den Punkt, daß die gewaltige Macht, die das 
Monopol des Landbesitzes bedeutet, eingeschränkt werden mußte. Dies 
geschah in den früher bereits erwähnten Gesetzen, die Entschädigungen 
für die Pächter festsetzen, Pachtverträge unter Ausschluß gewisser gesetz 
licher Bestimmungen zu schließen verboten, die in Schottland die kleinen 
Pächter schützten. Je mehr die Nachfrage nach Land wächst, desto 
schärfer tritt die Monopolistenstellung der Grundbesitzer zutage, und 
dagegen muß aus Gründen der allgemeinen Wohlfahrt eingeschritten 
werden. Die agrarische Depression der achtziger und neunziger Jahre 
verschleierte dies für kurze Zeit indem mehr Angebot als Nachfrage 
nach Farmen auftrat, aber jetzt liegt wieder die wirtschaftliche Über 
legenheit der Grundbesitzer klar zutage. Deshalb muß Sicherung der 
Pacht gefordert werden, die in erster Linie allerdings im Interesse der 
Pächter, in zweiter aber auch im wohlverstandenen Interesse vieler 
Verpächter durch einen Land-Gerichtshof gesichert werden muß. Dieser 
wird auf den wirtschaftlichen Zustand der Farmen höchst vorteilhaft 
einwirken und damit die nationale Produktion heben, denn nunmehr
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.