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Dritter Teil.
mehr dagegen gesichert, daß sie für ihre Verbesserungen durch Herauf
setzen der Pacht bestraft werden.
Weiterhin hat auch der schottische Gerichtshof über die Entschädigung
beim Abzug des Pächters zu befinden, sowohl bei freiwilliger Pacht
aufgabe wie auch, wenn das Land für öffentliche Zwecke gebraucht wird.
In seiner neuen Zusammensetzung hat der Land-Gerichtshof nur einen
rechtsgelehrten Vorsitzenden; die übrigen vier Mitglieder sind ein Grund
besitzer, ein Gutsverwalter, ein Pächter einer Ackerfarm, ein Pächter
einer Grasfarm. Die Jurisdiktion wird solcherart lediglich zu einer
rechtlichen Sanktion der auf guten alten Herrschaften geübten gerechten
Auseinandersetzung zwischen Besitzer und Pächter. Das ganze Verfahren
ist von höchstem Nutzen für die schottischen Kleinpächter geworden und hat
wiederholt auch die Billigung konservativer Großgrundbesitzer gefunden.
Nicht verhehlen wollen wir uns, daß die wirtschaftlichen Verhält
nisse der schottischen Erofter Grafschaften und die des englischen platten
Landes sehr verschieden liegen, und daß deshalb das schottische Beispiel
nicht so ohne weiteres als nachahmungswürdig hingestellt werden kann.
Es war einer der politischen Grundsätze der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts, daß der Staat möglichst wenig in wirtschaftliche
Verhältnisse eingreifen solle. Davon mußte zuerst bezüglich des Ver
hältnisses zwischen Arbeiter und Unternehmer abgegangen werden.
Dann kamen wir auf den Punkt, daß die gewaltige Macht, die das
Monopol des Landbesitzes bedeutet, eingeschränkt werden mußte. Dies
geschah in den früher bereits erwähnten Gesetzen, die Entschädigungen
für die Pächter festsetzen, Pachtverträge unter Ausschluß gewisser gesetz
licher Bestimmungen zu schließen verboten, die in Schottland die kleinen
Pächter schützten. Je mehr die Nachfrage nach Land wächst, desto
schärfer tritt die Monopolistenstellung der Grundbesitzer zutage, und
dagegen muß aus Gründen der allgemeinen Wohlfahrt eingeschritten
werden. Die agrarische Depression der achtziger und neunziger Jahre
verschleierte dies für kurze Zeit indem mehr Angebot als Nachfrage
nach Farmen auftrat, aber jetzt liegt wieder die wirtschaftliche Über
legenheit der Grundbesitzer klar zutage. Deshalb muß Sicherung der
Pacht gefordert werden, die in erster Linie allerdings im Interesse der
Pächter, in zweiter aber auch im wohlverstandenen Interesse vieler
Verpächter durch einen Land-Gerichtshof gesichert werden muß. Dieser
wird auf den wirtschaftlichen Zustand der Farmen höchst vorteilhaft
einwirken und damit die nationale Produktion heben, denn nunmehr