Full text: Die Fabriksparkasse

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10. Ausscheiden aus der Spareinrichtung. 
Das Guthaben wird zurückgezahlt und die Verzinsung hört 
auf: spätestens mit Ablauf des dem Ereignisse folgenden 
Monats: 
a) wenn der Sparer stirbt, infolge eines Betriebsunfalles 
ausscheidet oder die Pensionierung ausgesprochen wird; 
b) wenn er durch Erhöhung seines Gehalts auf über 
3000 Jl aus der Zahl der gemäß Ziffer 3 zur Teilnahme 
Berechtigten scheidet; 
mit Ablauf des zuletzt vorhergegangenen Monats: 
c) wenn er von der Spareinrichtung keinen Gebrauch mehr 
machen und über das Sparguthaben anderweit verfügen 
will (vgl. unter Ziffer 7), sowie beim Austritt aus dem 
Dienste der Firma. 
In diesen Fällen nimmt das Sparguthaben auch an der 
Prämienverlosung für das laufende Jahr nicht mehr teil. 
Wer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember als Ar 
beiter nicht mindestens 6, als Beamter nicht mindestens 3 Spar 
beiträge geleistet hat,, nimmt an der Prämienverlosung für 
dieses Jahr ebenfalls nicht teil. Werden während eines ganzen 
Sparjahres Sparbeiträge nicht geleistet, so scheidet der Sparer 
mit Ablauf des Sparjahres aus, und das Guthaben wird dem 
Berechtigten ausgezahlt oder auf Wunsch in die Beamten- und 
Arbeiter-Sparkasse übertragen. 
11. Geheimhaltung der Sparbeiträge. 
Die Firma garantiert den Sparern durch Verpflichtung 
ihrer Beamten zur Geheimhaltung, daß über ihr Sparguthaben 
die strengste Verschwiegenheit geübt wird und daß irgend 
welche Lohn- oder Gehaltserhöhungen nicht etwa aus Rück 
sicht auf gemachte Ersparnisse unterbleiben; die Firma will 
im Gegenteile durch die vorstehenden Erleichterungen und Ver 
günstigungen auch an ihrem Teile zur Hebung des Wohlstandes 
ihrer Arbeiter und Angestellten und zur Schaffung eines Not- 
groschens mitwirken. 
12. Sicherheit. 
Für die Sicherheit der Spareinlagen haftet die Firma 
A. Borsig mit ihrem gesamten Vermögen. 
13. Vorbehalt der Abänderung. 
Die Firma behält sich vor, die Grundzüge für die Spar 
einrichtung und die näheren Bestimmungen an der Hand der 
Erfahrungen, welche mit der Einrichtung gemacht werden, 
jederzeit einer Revision zu unterziehen und abzuändern. 
3. Satzungen für die Koeclilinsclie Fabriksparkasse 
in Loerrach. 
Spareinrichtung auf vereinsmäßiger Grundlage. 
§ 1. Die Koeclilinsclie Fabriksparkasse ist eine in der 
Fabrik der Firma „Manufaktur Koechlin Baumgartner & Cie-,
	        
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