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10. Ausscheiden aus der Spareinrichtung.
Das Guthaben wird zurückgezahlt und die Verzinsung hört
auf: spätestens mit Ablauf des dem Ereignisse folgenden
Monats:
a) wenn der Sparer stirbt, infolge eines Betriebsunfalles
ausscheidet oder die Pensionierung ausgesprochen wird;
b) wenn er durch Erhöhung seines Gehalts auf über
3000 Jl aus der Zahl der gemäß Ziffer 3 zur Teilnahme
Berechtigten scheidet;
mit Ablauf des zuletzt vorhergegangenen Monats:
c) wenn er von der Spareinrichtung keinen Gebrauch mehr
machen und über das Sparguthaben anderweit verfügen
will (vgl. unter Ziffer 7), sowie beim Austritt aus dem
Dienste der Firma.
In diesen Fällen nimmt das Sparguthaben auch an der
Prämienverlosung für das laufende Jahr nicht mehr teil.
Wer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember als Ar
beiter nicht mindestens 6, als Beamter nicht mindestens 3 Spar
beiträge geleistet hat,, nimmt an der Prämienverlosung für
dieses Jahr ebenfalls nicht teil. Werden während eines ganzen
Sparjahres Sparbeiträge nicht geleistet, so scheidet der Sparer
mit Ablauf des Sparjahres aus, und das Guthaben wird dem
Berechtigten ausgezahlt oder auf Wunsch in die Beamten- und
Arbeiter-Sparkasse übertragen.
11. Geheimhaltung der Sparbeiträge.
Die Firma garantiert den Sparern durch Verpflichtung
ihrer Beamten zur Geheimhaltung, daß über ihr Sparguthaben
die strengste Verschwiegenheit geübt wird und daß irgend
welche Lohn- oder Gehaltserhöhungen nicht etwa aus Rück
sicht auf gemachte Ersparnisse unterbleiben; die Firma will
im Gegenteile durch die vorstehenden Erleichterungen und Ver
günstigungen auch an ihrem Teile zur Hebung des Wohlstandes
ihrer Arbeiter und Angestellten und zur Schaffung eines Not-
groschens mitwirken.
12. Sicherheit.
Für die Sicherheit der Spareinlagen haftet die Firma
A. Borsig mit ihrem gesamten Vermögen.
13. Vorbehalt der Abänderung.
Die Firma behält sich vor, die Grundzüge für die Spar
einrichtung und die näheren Bestimmungen an der Hand der
Erfahrungen, welche mit der Einrichtung gemacht werden,
jederzeit einer Revision zu unterziehen und abzuändern.
3. Satzungen für die Koeclilinsclie Fabriksparkasse
in Loerrach.
Spareinrichtung auf vereinsmäßiger Grundlage.
§ 1. Die Koeclilinsclie Fabriksparkasse ist eine in der
Fabrik der Firma „Manufaktur Koechlin Baumgartner & Cie-,