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letzten Fahren — drohte im deutsch-französischen
Marokkostreit 1911 von Kabinetts wegen, England
werde eine deutsche Festsetzung in dem
französischen Südmarokko zum Kriegsgrund
nehmen. Beide Male handelt es sich um Seegeltung,
d. h. um Flottengewalt und Küstengewalt
aus dem Weltmeere. Furcht wirkt seit
jeher stärker als der Neid. Deutschlands Handelsflotte
mag die See durchfurchen; sie tut im
Ernstfall England keinen wesentlichen Abbruch.
Deutschlands Kriegsflotte dagegen vermag —
wir erleben es — den Britenschreck der Invasion
und Aushungerung schon heute wahrzumachen;
sie schickt die stolzen men of war zur Tiefe, verheert
die Küsten, erschwert jeden Transport der
Truppen und der Nahrungsmittel. Was dies
bedeutet für die Inselstadt, dafür ein Beispiel:
Lebensmittel stellten vor dem Kriege die Hälfte
bis drei Viertel der gesamten britischen Einfuhraus
Kanada, Australien und Neuseeland; an
der britischen Weizeneinfuhr waren die Kolonien
und das Ausland je zur Hälfte mit beteiligt.
So wenig aber Englands allgemeiner Anspruch
auf Seeherrschast erst an seinen überseeischen
Lebensmittelbedarf anknüpft, ebenso
wenig steht die Geschichte seines Konflikts mit
Deutschland unter einem bestimmten ökonomischen
Gesichtspunkt. Gewiß hat Deutschlands