Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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6.  Diverses.
Von  den  übrigen  gestellten  Fragen  kann  nur  noch  jene
betreffend  die  Zugehörigkeit  zu  einer  Krankenkasse  Verwertung
finden.  Die  Antworten  sind  für  die  meist  im  jugendlichen  Alter
stehenden  Frauen  sehr  bezeichnend:

Berufs  zweig

Angehörige
des  Berufes

Davon  sind  Mitglied
einer  Krankenkasse

Von  je  100

Handel

163

33

20

Schneiderei

68

7

10

Näherei

31

9

(29)

Bureau

26

9

(35)

Glätterei

19

4

(22)

Modes

14

—

0

Diverse

19

7

(37)

Total

340

69

20

Davon:
Stadt

248

54

22

Land

92

15

16

Das  sind  ganz  bedenkliche  Ziffern:  nur  ein  Fünftel  ist  in
irgend  einer  Krankenkasse,  auf  dem  Lande  sogar  nicht  einmal
ein  Sechstel.  Da  zeichnen  sich  insbesondere  die  Damenschneiderinnen ­
  aus;  von  den  23  auf  dem  Lande  wohnenden  ist  keine
einzige  gegen  Krankheit  versichert.
Da  die  Angestellten  des  Lebensmittelvereins  in  dieser
Statistik  nicht  figurieren,  geben  wir  auch  hier  den  Inhalt
seiner  Statuten  bezügl.  Krankenversicherung.  „Die  provisorisch
Angestellten  erhalten:  a)  Die  Kosten  von  Arzt  und  Apotheke
während  4  Wochen,  b)  den  vollen  Lohn  während  der  ersten
zwei  Wochen  und  den  halben  Lohn  während  weiterer  zwei
Wochen.  Die  definitiv  Angestellten  dagegen  müssen  überhaupt
der  eigenen  Krankenkasse  beitreten“.
Zum  Schlüsse  unserer  kleinen  Abhandlung  bringen  wir  noch
aus  der  Sammlung  der  Bemerkungen  solche  Zitate,  welche  gesetzgeberisch ­
  von  irgend  einem  Nutzen  sein  können.  Sie  betreffen
            
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