Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 239 
von ihren Hufen vertrieben worden; dann waren je vier ihrer 
Hufen zu einem großen Hofe zusammengelegt und an einen 
Meier nach dem sogenannten Großen Meierrecht verpachtet 
worden. Schließlich aber waren in den Gegenden der klassis chen 
Durchbildung des Systems auch die noch verbliebenen einzelnen 
Grundholdenhufen an ihre Inhaber nach dem sogenannten 
Kleinen Meierrecht verpachtet worden: so daß in der zweiten 
Hälfte des Mittelalters das ganze Land als in freien Pachten 
bewirtschaftet erschien. Doch blieben dabei die gerichts⸗ und 
landesherrlichen Fronden der freien Pächter bestehen, ebenso 
wie sich ihre moderne staatliche Besteuerung immer mehr ent—⸗ 
wickelte. 
Als Einnehmer dieser Steuern und Genießer dieser 
Fronden geriet nun aber der Staat bald in Konflikt mit den 
ehemaligen Grundherren, jetzigen Pachtherren. Denn der 
Pachtherr hatte natürlich das Interesse, möglichst viel Pacht 
zu ziehen: also an den Meistbietenden zu verpachten. Der Staat 
dagegen wünschte an erster Stelle für ihn leistungsfähige 
Pächter, und das waren sehr häufig nicht eben die Meist⸗ 
bietenden. In diesem Konflikte siegte nun allmählich der 
Staat: er verbot schon im 15. Jahrhundert den Pachtherren 
die Erhöhung des Pachtzinses; er setzte im 16. Jahrhundert 
das Erbrecht der Meier an ihren Pachtgütern durch; er schuf 
im 17. Jahrhundert das nunmehrige Meiergut zu einem un⸗ 
teilbaren geschlossenen Gute um; und er drückte im 18. Jahr⸗ 
hundert den Pachtherrn zu einem bloßen Rentenempfänger 
hinab, während er sich selbst als den obersten Verfüger über 
die Meiergüter, gleichsam als den öffentlichen Grundherrn, 
anzusehen begann. 
Da hatte denn freilich der Staat keine Neigung dazu, die 
Grundherrschaft aufzuheben. Sein Interesse erschöpfte sich 
an der vernunftigen Regelung der Leistungen, die ihm außer 
den Steuern von den Meéiern zustanden; und diese Regulierung, 
Dienstabstellung genannt, wurde schon 1753 in Angriff genommen, 
1775 wirklich begonnen und in den neunziger Jahren des 
18. Jahrhunderts vollendet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.