Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 239
von ihren Hufen vertrieben worden; dann waren je vier ihrer
Hufen zu einem großen Hofe zusammengelegt und an einen
Meier nach dem sogenannten Großen Meierrecht verpachtet
worden. Schließlich aber waren in den Gegenden der klassis chen
Durchbildung des Systems auch die noch verbliebenen einzelnen
Grundholdenhufen an ihre Inhaber nach dem sogenannten
Kleinen Meierrecht verpachtet worden: so daß in der zweiten
Hälfte des Mittelalters das ganze Land als in freien Pachten
bewirtschaftet erschien. Doch blieben dabei die gerichts⸗ und
landesherrlichen Fronden der freien Pächter bestehen, ebenso
wie sich ihre moderne staatliche Besteuerung immer mehr ent—⸗
wickelte.
Als Einnehmer dieser Steuern und Genießer dieser
Fronden geriet nun aber der Staat bald in Konflikt mit den
ehemaligen Grundherren, jetzigen Pachtherren. Denn der
Pachtherr hatte natürlich das Interesse, möglichst viel Pacht
zu ziehen: also an den Meistbietenden zu verpachten. Der Staat
dagegen wünschte an erster Stelle für ihn leistungsfähige
Pächter, und das waren sehr häufig nicht eben die Meist⸗
bietenden. In diesem Konflikte siegte nun allmählich der
Staat: er verbot schon im 15. Jahrhundert den Pachtherren
die Erhöhung des Pachtzinses; er setzte im 16. Jahrhundert
das Erbrecht der Meier an ihren Pachtgütern durch; er schuf
im 17. Jahrhundert das nunmehrige Meiergut zu einem un⸗
teilbaren geschlossenen Gute um; und er drückte im 18. Jahr⸗
hundert den Pachtherrn zu einem bloßen Rentenempfänger
hinab, während er sich selbst als den obersten Verfüger über
die Meiergüter, gleichsam als den öffentlichen Grundherrn,
anzusehen begann.
Da hatte denn freilich der Staat keine Neigung dazu, die
Grundherrschaft aufzuheben. Sein Interesse erschöpfte sich
an der vernunftigen Regelung der Leistungen, die ihm außer
den Steuern von den Meéiern zustanden; und diese Regulierung,
Dienstabstellung genannt, wurde schon 1753 in Angriff genommen,
1775 wirklich begonnen und in den neunziger Jahren des
18. Jahrhunderts vollendet.