Object: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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ordnung v. 20. 10. 1910, „dabei ist aber zu berücksichtigen, daß 
den Auftraggebern auf die Gebührensätze Rückvergütungen gewährt 
werden, die im Jahre 1911/12 15—21°/ 0 betrugen; die Gebühren 
ermäßigen sich dadurch auf durchschnittlich 1,19 Mk. für den 
Hektar". 
Freilich haben die Buchstellen auch ihre Widersacher. Einmal 
sind es die Steuerbehörden, die ja in jedem Verrechnungssystem 
ihren geschworenen Feind erblicken, zum andern ist es das Miß 
trauen in den beteiligten Kreisen, die durch die zentrale Buch- 
sührungsanstalt das Bekanntwerden bezw. Bloßstellen ihrer Ver 
mögensverhältnisse befürchten. 
Welche Bedeutung die Landwirtschaft der Buchführung beimißt, 
geht auch aus der jüngst erfolgten Gründung einer „Vereinigung 
zur Erlangung der Beweiskraft der Buchführung und zur Förde 
rung der Betriebslehre der Landwirtschaft" hervor, die als ihren 
Zweckst bezeichnet: Sie will 
1. für die Buchführung der Landwirte die gleiche Beweiskraft 
erlangen, wie sie die Buchführung anderer Berufszweige 
durch Gesetz bereits genießt; 
2. für die Anhänger der verschiedenen Buchführungssysteme 
eine Stätte der Aussprache und Verständigung sein; 
3. die Betriebslehre der Landwirtschaft fördern; 
4. in den Kreisen der anderen Berufsstände ein besseres 
Verständnis für die Existenzbedingungen der Landwirt 
schaft erwecken und dadurch die bestehenden Interessen 
gegensätze zwischen Land und Stadt mildern. 
Als Mittel zur Erreichung ^dieser Ziele sieht die Vereinigung 
in erster Linie an: 
a) die gesetzliche Anerkennung dafür, daß in der Landwirt 
schaft die den Anforderungen des Handelsgesetzbuches 
entsprechenden Buchführungsformen mit den kamera- 
listischen gleichberechtigt sind; 
b) die Verbreitung der Erkenntnis dafür, das ebenso wie der 
industrielle auch der landwirtschaftliche Betrieb rechnungs 
mäßig zur Darstellung zu bringen ist; 
oj die Förderung betriebswissenschaftlicher Institute an 
deutschen Universitäten und Hochschulen oder sonstiger 
auf diesem Gebiete bereits vorhandener Einrichtungen; 
6) die Sammlung und Verarbeitung von auf Grund genauer 
Buchführung gewonnener Produktions- und Rentabilitäts 
zahlen; 
st § 1 der Satzungen, angenommen in der 1. Hauptversammlung in Berlin 
am 18. 2. 1913.
	        
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