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I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
bezweckte und auf einen „vielseitigen Ausbau der Ratsverfassung“‘“ hin-
zielte®). Die Verfälschung wäre also gegen die Gesamtbürgerschaft gerichtet
zugunsten. einer kleinen, aber einflußreichen Minderheit: des Rates in seiner
Entstehung.
Die Annahme, daß die consules des verfälschten Privilegs in bewußtem,
auch sachlichem Gegensatz zu den cives seiner echten Vorlage stehen, würde
aine beachtenswerte Stütze erhalten, wenn die Ausdrücke cives und consules
auch sonst als Gegensätze aufträten. Im Sprachgebrauch der Lübecker Ur-
kunde ist das allerdings nicht der Fall; auf einige Beispiele sei kurz ver-
wiesen.
Als im Jahre 1224 Bischof Bertold sich auf Bitten der Bürger, der burgen-
zes, herbeiließ, eine Zehntabgabe der burgenses in eine feste Geldabgabe
anzusetzen, ließ er die Namen der als Zeugen beteiligten canonici und
burgenses unter die Urkunde setzen. Nachdem die Namen der Kanoniker
angeführt sind, heißt es dann: et hec nomina consulum”). Die consules sind
also unmittelbar vorher als burgenses bezeichnet. Wenn sich ferner im Jahre
(227 Papst Gregor IX. gegen „schlimme Statuten‘ wendet, welche die
consules Lubicenses erlassen hätten®), so spricht eine weitere Papstbulle
desselben Jahres®) wieder nur von einigen Cives Lubicenses, welche im
Sprengel der Domkirche widerrechtlich eine Kirche zum Schaden des
Kapitels errichtet hätten, obwohl es doch sicher feststeht, daß es die con-
sules waren, welche durch die selbständige Gründung des alten Heiligen-
Geist-Hospitals und seiner Kirche auch diesmal, wie so häufig, den kirch-
lichen Unwillen auf sich gezogen hatten!). Es ist überhaupt auffallend, wie
{ange sich noch in den Zeugenreihen die Bezeichnung cives oder burgenses
Lubicenses erhält, wo es sich unzweifelhaft nur und ausschließlich um Rats-
mitglieder handelt. Einige Fälle seien hier angeführt, die eine Nachprüfung
auf die Ratsmitgliedschaft der cives-Zeugen leicht zulassen.
xives- (burgenses-) Zeugen begegnen: ___ | _ Diese sind als consules DEI68E
1241, April 28. L. U.B. I, S. 89 " 1230, September 8. L.U.B. I, S. 59 —
(burgenses). 1229. Ebd. S. 55. — 1236, März 21.
Ebd. S. 83. (Hogherus de Bardewick
in der ältesten Ratslinie: Deecke Nr.
167.)
‚232, Februar 11. L.U.B. I, S. 62. —
1245, Januar 2. Ebd. S. 104.
1245, Januar 2. L.U.B. I, S. 104.
1245, Januar 2. L.U.B. I, S. 104. -
1261, Oktober 18. L.U.B. I, S. 237
1243, U.B. Bistum Lübeck, S. 85 (cives).
1251, März. U.B. Bist. L., S. 101 (cives).
1252, November 8. U.B. Bist, L., 5. 105
(cives).