Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung 
bezweckte und auf einen „vielseitigen Ausbau der Ratsverfassung“‘“ hin- 
zielte®). Die Verfälschung wäre also gegen die Gesamtbürgerschaft gerichtet 
zugunsten. einer kleinen, aber einflußreichen Minderheit: des Rates in seiner 
Entstehung. 
Die Annahme, daß die consules des verfälschten Privilegs in bewußtem, 
auch sachlichem Gegensatz zu den cives seiner echten Vorlage stehen, würde 
aine beachtenswerte Stütze erhalten, wenn die Ausdrücke cives und consules 
auch sonst als Gegensätze aufträten. Im Sprachgebrauch der Lübecker Ur- 
kunde ist das allerdings nicht der Fall; auf einige Beispiele sei kurz ver- 
wiesen. 
Als im Jahre 1224 Bischof Bertold sich auf Bitten der Bürger, der burgen- 
zes, herbeiließ, eine Zehntabgabe der burgenses in eine feste Geldabgabe 
anzusetzen, ließ er die Namen der als Zeugen beteiligten canonici und 
burgenses unter die Urkunde setzen. Nachdem die Namen der Kanoniker 
angeführt sind, heißt es dann: et hec nomina consulum”). Die consules sind 
also unmittelbar vorher als burgenses bezeichnet. Wenn sich ferner im Jahre 
(227 Papst Gregor IX. gegen „schlimme Statuten‘ wendet, welche die 
consules Lubicenses erlassen hätten®), so spricht eine weitere Papstbulle 
desselben Jahres®) wieder nur von einigen Cives Lubicenses, welche im 
Sprengel der Domkirche widerrechtlich eine Kirche zum Schaden des 
Kapitels errichtet hätten, obwohl es doch sicher feststeht, daß es die con- 
sules waren, welche durch die selbständige Gründung des alten Heiligen- 
Geist-Hospitals und seiner Kirche auch diesmal, wie so häufig, den kirch- 
lichen Unwillen auf sich gezogen hatten!). Es ist überhaupt auffallend, wie 
{ange sich noch in den Zeugenreihen die Bezeichnung cives oder burgenses 
Lubicenses erhält, wo es sich unzweifelhaft nur und ausschließlich um Rats- 
mitglieder handelt. Einige Fälle seien hier angeführt, die eine Nachprüfung 
auf die Ratsmitgliedschaft der cives-Zeugen leicht zulassen. 
xives- (burgenses-) Zeugen begegnen: ___ | _ Diese sind als consules DEI68E 
1241, April 28. L. U.B. I, S. 89 " 1230, September 8. L.U.B. I, S. 59 — 
(burgenses). 1229. Ebd. S. 55. — 1236, März 21. 
Ebd. S. 83. (Hogherus de Bardewick 
in der ältesten Ratslinie: Deecke Nr. 
167.) 
‚232, Februar 11. L.U.B. I, S. 62. — 
1245, Januar 2. Ebd. S. 104. 
1245, Januar 2. L.U.B. I, S. 104. 
1245, Januar 2. L.U.B. I, S. 104. - 
1261, Oktober 18. L.U.B. I, S. 237 
1243, U.B. Bistum Lübeck, S. 85 (cives). 
1251, März. U.B. Bist. L., S. 101 (cives). 
1252, November 8. U.B. Bist, L., 5. 105 
(cives).
	        
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