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Eisenbahnen: Signalwesen und Weichensicherung.
Wärterbude sowie eins der Hilfssignale dar. Bei Abgabe eines Signals löst der Wärter
das Läutewerk mehreremale von Hand aus, so daß die Signalscheibe ebenso oft sich dreht
und durch Bethätigung eines Unterbrechungstasters die Wecker beider Nachbarstationen
zum Tönen bringt. Hier werden sofort die Morseschreiber in die Läutewerksleitung ein
geschaltet, die dann das betreffende Signal aufzeichnen. Die Stationen geben als Quittung
das Alarmzeichen und treffen die weiteren Anordnungen. Durch die Leitung fließt ein
elektrischer Strom, der so schwach ist, daß die Elektromagnete der Läutewerke unbeeinflußt
bleiben, während die weit empfindlicheren Wecker der Nachbarstationeu durch ihn in
Thätigkeit gesetzt werden. Diese nützliche Verwertung der Läutetverke wurde ebenfalls in
den 60er Jahren zuerst auf der Hannoverschen Staatsbahn durch Frischen eingerichtet. Wo
keine derartigen Hilfssigualscheiben verwendet werden, sind in gewissen, dem Zugpersonal
kenntlich gemachten Wärterbnden Morseschreiber aufgestellt. Früher führte man solche
Schreiber im Zuge mit, was sich aber nicht bewährt hat. Über die Verwendung der Läute
werke zu anderweitigen Sicherungszwecken vergl. den Schluß dieses Abschnittes.
Handsignale. Vorbemerkt sei, daß die deutsche Signalordnung unterscheidet Signale
„bei Tage" und solche „bei Dunkelheit". Die letzteren sind bereits beim Beginn der Däm
merung, auch beim Mondenscheine, sowie am Tage bei dichtem Nebel zur Anwendung zu
bringen und zwar stets durch farbiges Laternenlicht. Das weiße Licht ist nur noch bei
Weichen zugelassen, da es hier zugleich mit besonderen Formen der Laternen gegeben
wird. Sonst werden durchweg erteilt: Fahrsignale mit grünem, Haltsignale mit rotem
Licht. Früher bezeichnete weißes Licht „Bahn frei". Das hat aber in der Nähe von
Ortschaften wiederholt zu folgenschweren Verwechselungen mit anderen Lichtern geführt.
Auch zeigte sich der große Nachteil, daß aus einem Haltsignal durch Zertrümmern der
roten Scheibe das Fahrsignal entstand.
Die Handsignale drücken zwei Befehle aus: 1) der Zug soll langsam fahren; 2) der
Zug soll halten. Das Langsamfahrsignal wird erteilt bei Tage: durch Ausstrecken
eines Gegenstandes (gewöhnlich einer gerollten Flagge) gegen das Gleis; bei Nacht:
durch dem Zuge entgegengehaltenes grünes Licht. Es wird z. B. gegeben, wenn ein Gleis
abschnitt wegen Ausbesserungen oder schlechter Gleislage nicht mit der vollen Geschwindig
keit befahren werden darf oder wenn dem einem Haltsignal sich nähernden Lokomotiv
führer dieses schon durch den vorgelegenen Wärter angezeigt werden soll, worüber bei
den einzelnen Verwaltungen bestimmte Dienstvorschriften bestehen. Zum Erteilen des
Haltsignales schwingt der Wärter den Gegenstand im Kreise herum und zwar bei
Tage: gewöhnlich die entrollte rote Flagge, seine Mütze oder dergl.; bei Nacht: die
Handlaterne und zwar thunlichst rot geblendet. Das Haltsignal wird u. a. gegeben,
wenn das Gleis unfahrbar ist (Schienenbruch, Unterwaschung u. s. w.), wenn der Wärter
etwas am Zuge bemerkt, was diesen oder die Strecke gefährden könnte, oder wenn ein
Zug oder ein Teil desselben auf der Strecke liegen geblieben ist. Droht Gefahr, so
muß der Wärter dem nahenden Zuge möglichst weit entgegenlaufen. Müssen diese
beiden Signale längere Zeit gegeben werden, so bedient sich der Wärter bei Tage der
Stockscheiben, bei Dunkelheit der Stocklaternen. Als Langsamfahrsignal gilt bei Tage
eine runde Scheibe mit dem Buchstaben A auf grünem Grunde, welche am Anfange der
langsam zu durchfahrenden Strecke rechts neben dem Gleis aufgestellt wird, während
das Ende derselben eine runde Scheibe mit einem E auf weißem Grunde kennzeichnet.
Bei Dunkelheit dient in ersterem Falle grünes, in letzterem weißes Laternenlicht zur
Zeichengabe (Signaltafel, Abb. 1). Ist ein Gleisabschnitt unfahrbar, so wird sein An
fang durch eine viereckige rote Scheibe mit weißem Rande, bei Dunkelheit durch rotes
Licht (Tafel, Abb. 2) bezeichnet.
Mastensignale. Jeder Bahnhof ist nach beiden Fahrrichtnngen durch je ein
Mastensignal gesichert, das für gewöhnlich auf „Halt" steht und so das Bahnhofsgebiet
gleichsam wie ein Sperrthor gegen fremde Fahrzeuge abschließt. Es wird deshalb auch
Abschluß- oder Einfahrtsignal genannt. Das Einlaufen in den Bahnhof wird einem
jeden Zuge und jeder einzelnen Lokomotive jedesmal besonders gestattet, indem auf An
ordnung des dienstthuenden Stationsbeamten der Flügel auf „Fahrt" gelegt wird, falls