Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Eisenbahnen:  Signalwcsen  und  Weichensicherung.

dingungen  erfüllen:  1)  Mehrere  Signale,  die  sich  gegenseitig  gefährden  können,  dürfen
niemals  gleichzeitig  sich  auf  „Fahrt"  stellen  lassen.  2)  Alle  Weichen-  und  Signalhebel
müssen  derartig  voneinander  abhängig  sein,  daß  das  Fahrsignal  für  ein  Hauptgleis  nur
dann  gezogen  werden  kann,  wenn  zuvor  alle  vom  Zuge  berührten  Weichen  in  die  richtige,
alle  feindlichen  und  Sicherheitsweichen  in  die  abweisende  Stellung  gelegt  sind.  3)  Solange ­
  das  Fahrsignal  gezogen  ist,  dürfen  diese  Weichen  sich  nicht  umstellen  lassen;  ihre
Hebel  müssen  zu  dem  Zweck  durch  den  gezogenen  Signalhebel  verriegelt  sein.  4)  Steht
das  Signal  dagegen  ans  „Halt",  so  müssen  die  Weichenhebel  und  damit  ihre  Weichen
verstellbar  sein.  5)  Nicht  vollständig  umgelegte  Weichenhebel  müssen  das  Ziehen  des
Signalhebels  verhindern;  denn  in  solchem  Falle  liegen  die  Weichenzungen  nicht  dicht  an
den  Fahrschienen  an  und  ist  Entgleisung  zu  befürchten.
Damit  nun  diese  Bedingungen  auch  stets  erfüllt  werden,  sind  die  Hebel  mit  eigenartigen ­
  Quer-  und  Verschlußstücken  verbunden,  welche  bei  einer  Bauart  z.  B.  mit  verschiedenartig ­
  angebrachten  Lücken,  Einschnitten  und  Ansätzen  versehen  sind.  Bei  bestimmten,
den  vorerwähnten  Fahrstraßen  entsprechenden  Hebelgrnppierungen  decken  sich  die  Einschnitte ­
  u.  s.  w.  aller  Hebel  einer  Gruppe,  und  es  läßt  sich  dann  eine  von  dem  Signalhebel ­
  abhängige  Schub-  oder  Riegelstange  hindurchschieben,  so  daß  die  ganze  Gruppe
verriegelt  und  gleichzeitig  der  Signalhebel  umlegbar  wird.  Solange  einer  der  Weichenhebel ­
  in  der  Gruppe  nicht  die  richtige  Lage  hat,  ist  die  Schubstange  des  Signalhebels
nicht  verschiebbar,  also  das  Fahrsignal  nicht  zu  stellen.  Der  Wärter  wird  dadurch  auf
die  falsche  Hebel-  und  Weichenlage  aufmerksam  gemacht  und  muß  zunächst  den  oder  die
betreffenden  Hebel  richtig  einstellen,  um  denjenigen  für  das  gewünschte  Signal  auf  „Fahrt"
legen  zu  können.  Hat  er  das  Fahrsignal  gezogen,  so  ist  niemand  im  stände,  einen  Hebel
dieser  Gruppe  umzustellen.  Erst  nach  Umwandlung  des  Fahrsignals  in  „Halt"  werden  sie
wieder  frei.
Neuerdings  hat  man  die  Verriegelung  der  Weichenhebel  dahin  verbessert,  daß  man
sie  durch  einen  besonderen  Hebel  —  Fahrstraßenhebel  genannt  —  bewirkt.  Dieser  erfordert ­
  zu  seiner  Bewegung  nur  geringen  Kraftaufwand,  da  er  nur  eine  Schubstange  im
Stellwerk  zu  verschieben  hat,  wohingegen  die  Signalhebel,  wie  oben  erwähnt,  eine  wesentlich ­
  größere  Verstellungskraft  bedingen.  Diese  stärkere  Kraftanstrengung  kann  unter  Umständen ­
  den  Wärter  dahin  irre  führen,  daß  er  den  Signalhebel  mit  aller  Wucht  umlegen
will,  trotzdem  vielleicht  ein  Weichenhebel  falsch  steht;  ein  Bruch  von  Stellwerksteilen  ist  da
nicht  ausgeschlossen,  wie  die  Erfahrung  verschiedentlich  gezeigt  hat.  Der  sehr  leicht  zu
bewegende  kleine  Fahrstraßenhebel  kann  nicht  eher  umgestellt  werden,  als  bis  alle  Weichen
richtig  gelegt  sind.  Bis  dahin  hält  er  den  Signalhebel  verschlossen,  und  erst  wenn  er  selbst
umgelegt  ist  und  die  Weichenhebel  nunmehr  verriegelt  hat,  wird  der  letztere  frei.  Wird
das  Signal  gezogen,  so  verschließt  dessen  Hebel  wiederum  den  Fahrstraßenhebel  und  sichert
die  ganze  Gruppe.  Damit  ferner  jede  Gewaltanstrengung  für  den  Wärter  beim  Verriegeln
ausgeschlossen  ist,  baut  man  die  Stellwerke  so,  daß  die  Handfallen  der  Hebel,  nicht
letztere  selbst  verschlossen  werden.  Die  Hand  des  Wärters  empfindet  also  schon  durch
leichten  Druck,  ob  die  Hebel  frei  oder  verschlossen  sind.
In  Abb.  300  ist  b  die  Handsalle,  ans  welche  die  Verriegelung  durch  den  Fahrstraßenhebel
wirkt.  Sie  klinkt  entsvrechend  den  beiden  Hebelstcllnngen  der  Richtung  A  u.  B  bei  o  und  o'
in  den  Rahmen  des  Stellwerks  ein  und  hält  so  durch  ihre  Federkraft  den  Hebel  in  seinen
Endlagen  fest.  Beim  Ausschneiden  eines  Weichenhebels  werden  die  von  dieser  Weiche  abhängigen ­
  Fahrstraßenhebcl  selbstthätig  gesperrt.
Durch  die  neuere  Verriegelungsart  wird  die  Bauart  der  Stellwerke  einfacher  und
der  Bahnhofsbetrieb  sicherer.  Der  Stellwerkswärter  kann  jetzt  das  Fahrsignal  gleich  nach
Einfahrt  des  Zuges  zwar  einziehen,  aber  die  Weichen  bleiben  dennoch  durch  den  Fahrstraßenhebel ­
  verriegelt.  Solange  daher  letzterer  in  seiner  Riegelstellung  verharrt,  ist  die
Fahrstraße  des  einfahrenden  Zuges  gesichert  und  ohne  Gefahr  für  diesen.  Zur  weiteren
Erhöhung  der  Sicherheit  hat  man,  namentlich  ans  deutschen  Hauptbahnen,  die  Einrichinng
noch  dahin  getroffen,  daß  das  Umlegen  der  Fahrstraßenhebel  dem  Belieben  des  Signalwärters ­
  entrückt  und  von  der  zuvorigen  Genehmigung  derjenigen  Dienststelle  abhängig
            
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