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4. Buch. Y. Teil. Die Steuern.
der besteuerten Getränke ausgedehnt wurde. In die Reihe der
besteuerten Getränke traten die Mineralwässer, ja sogar die Limonade,
was bei der Debatte im Deutschen Reichstag stark beanstandet
wurde, da dies ja hauptsächlich das Getränk von Frauen und
Kindern ist.
V. Abschnitt.
Die Tabaksteuer.
1. Charakteristischerweise nennt der ungarische Statistiker
Schwartner den Tabak das Finanzkraut und sagt von demselben,
daß die Geschichte dieses „siebenfach merkwürdigen Krautes“ mehr
Interesse besitzt, als die des Argonautenzuges oder als die Ent
deckung von Südindien. 1 ) Trotz aller Verbote und päpstlicher
Bannflüche, trotz der Streitschrift des englischen Königs Jakob I.
und wiederholter strenger Gesetze, verbreitete sich der Genuß des
Tabaks, und die österreichische Finanzverwaltung ist wenigstens
findig genug, um diese schlimme Sitte, die sehr früh, wenigstens
so weit es den Schnupftabak betrifft, auch unter dem weiblichen
Geschlecht sich verbreitet, finanziell sich zu Gute zu machen.
Der Tabak ist wohl derjenige Gegenstand, der, wenn überhaupt
Verzehrungssteuern notwendig und zweckmäßig, allgemein als ge
eignet betrachtet wird, auf Steuerfähigkeit schließen zu lassen.
Beim Tabak machen sich alle Umstände geltend, die, wie erörtert,
die Kriterien einer rationellen Besteuerung bilden. Es unterliegt
keinem Zweifel, daß der Tabak kein Lebensbedürfnis bildet, daß
er ein Genußmittel ist und auch als Genußmittel durchaus nicht
allgemein anerkannt ist. Die auf seine Anschaffung verwendeten
Summen können in vollem Sinne als vermeidliche angesehen werden,
lassen also in der Tat auf einen relativ hohen Grad von Zahlungs
fähigkeit schließen. Trotzdem ist der Tabak ein Massenverbrauchs
artikel und gehört in die Reihe jener narkotischen Stoffe, deren
einer sich bei vielen Völkern als Gegenstand des allgemeinen Kon
sums verbreitet findet. Obwohl bei seiner ersten Einführung in
Europa zuerst nur Genußmittel der oberen Klassen, hat sich dessen
Verbrauch außerordentlich verallgemeinert und wird jetzt immer
') Statistik des Königreichs Bayern, II. Ausgabe (Ofen 1809), I. Bd., 8. 328.