fullscreen: Leistung und Wert

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4. Buch. Y. Teil. Die Steuern. 
der besteuerten Getränke ausgedehnt wurde. In die Reihe der 
besteuerten Getränke traten die Mineralwässer, ja sogar die Limonade, 
was bei der Debatte im Deutschen Reichstag stark beanstandet 
wurde, da dies ja hauptsächlich das Getränk von Frauen und 
Kindern ist. 
V. Abschnitt. 
Die Tabaksteuer. 
1. Charakteristischerweise nennt der ungarische Statistiker 
Schwartner den Tabak das Finanzkraut und sagt von demselben, 
daß die Geschichte dieses „siebenfach merkwürdigen Krautes“ mehr 
Interesse besitzt, als die des Argonautenzuges oder als die Ent 
deckung von Südindien. 1 ) Trotz aller Verbote und päpstlicher 
Bannflüche, trotz der Streitschrift des englischen Königs Jakob I. 
und wiederholter strenger Gesetze, verbreitete sich der Genuß des 
Tabaks, und die österreichische Finanzverwaltung ist wenigstens 
findig genug, um diese schlimme Sitte, die sehr früh, wenigstens 
so weit es den Schnupftabak betrifft, auch unter dem weiblichen 
Geschlecht sich verbreitet, finanziell sich zu Gute zu machen. 
Der Tabak ist wohl derjenige Gegenstand, der, wenn überhaupt 
Verzehrungssteuern notwendig und zweckmäßig, allgemein als ge 
eignet betrachtet wird, auf Steuerfähigkeit schließen zu lassen. 
Beim Tabak machen sich alle Umstände geltend, die, wie erörtert, 
die Kriterien einer rationellen Besteuerung bilden. Es unterliegt 
keinem Zweifel, daß der Tabak kein Lebensbedürfnis bildet, daß 
er ein Genußmittel ist und auch als Genußmittel durchaus nicht 
allgemein anerkannt ist. Die auf seine Anschaffung verwendeten 
Summen können in vollem Sinne als vermeidliche angesehen werden, 
lassen also in der Tat auf einen relativ hohen Grad von Zahlungs 
fähigkeit schließen. Trotzdem ist der Tabak ein Massenverbrauchs 
artikel und gehört in die Reihe jener narkotischen Stoffe, deren 
einer sich bei vielen Völkern als Gegenstand des allgemeinen Kon 
sums verbreitet findet. Obwohl bei seiner ersten Einführung in 
Europa zuerst nur Genußmittel der oberen Klassen, hat sich dessen 
Verbrauch außerordentlich verallgemeinert und wird jetzt immer 
') Statistik des Königreichs Bayern, II. Ausgabe (Ofen 1809), I. Bd., 8. 328.
	        
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