Full text : Finanzwissenschaft

F.  V.  Abschnitt.  Die  Tabaksteuer.

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mehr  auch  vom  weiblichen  Geschlecht  konsumiert.  Aus  alledem
ergibt  sich,  daß  derselbe  ein  sehr  ergiebiges  Steuerobjekt  ist.  Auch
damit  bewährt  sich  der  Tabak  als  vorzügliches  Steuerobjekt,  daß
er  durch  andere  Gegenstände  nicht  ersetzt  werden  kann,  auch  darin,
daß  er  in  verschiedenen  Qualitäten  produziert  wird  und  so  der
Reichere  stärker  besteuert  werden  kann,  als  der  Arme.  Es  ist  nur
eine  irrationelle  Erscheinung,  wenn  der  Staat  gerade  bei  den  billigen
Tabaksorten  gewinnt  resp.  günstige  Steuerresultate  erzielt  und  die
teueren  Sorten  ohne  Gewinn  oder  mit  geringem  Gewinn  resp.  mit
geringem  Steuerresultat  vertreiben  läßt.  Weniger  günstig  gestaltet
sich  die  Tabakbesteuerung  mit  Hinsicht  auf  die  Kontrolle,  ohne
daß  natürlich  darauf  verzichtet  werden  müßte.  Übrigens  kommt
beim  Tabak  nicht  bloß  das  finanzielle  Resultat  in  Betracht.  Es
muß  vor  Augen  gehalten  werden,  daß  dort,  wo  Klima  und  Boden
dem  Tabakbau  günstig  sind,  derselbe  eine  hohe  Verwertung  des
Bodens  ermöglicht,  der  Anbau  und  die  Verarbeitung  des  Tabaks
vielen  Händen  Arbeit  und  Verdienst  sichert,  und  daß  der  Tabakhandel ­
  und  namentlich  der  Tabakexport  für  die  Volkswirtschaft  zu
einer  reichen  Einnahmequelle  werden  kann.
Obwohl  unter  verschiedenen  Vorschlägen  auch  der  Gedanke
auftauchte,  daß  die  Tabaksteuer  unmittelbar  bei  den  Konsumenten
eingehoben  werde,  fallen  doch  die  Schwierigkeiten  dieser  Besteuerungsart ­
  auf  den  ersten  Blick  ins  Auge.
2.  Die  wichtigsten  Besteuerungsarten  des  Tabaks  sind  folgende:
1.  Das  Monopol.  Mit  dem  Monopol  ist  es  am  leichtesten  zu  erreichen, ­
  daß  der  Staat  die  in  diesem  Genußmittel  sich  manifestierende
Leistungsfähigkeit  erfaßt  und  ein  bedeutendes  Einkommen  gesichert
werde.  Nachteil  desselben  kann  sein,  daß  infolge  des  Mangels  die
Verbraucher  weniger  gut  versorgt  werden,  schlechteres  Produkt  zu
teuererem  Preise  bekommen.  Das  Monopol  erfordert  auch  kostspielige ­
  Kontrolleinrichtungen.  Natürlich  ist  es  auch  mit  Beschränkung ­
  der  Produktion  und  des  Verkehrs  verbunden.  Gegenstand ­
  des  Monopols  ist  die  Produktion,  oder  die  Fabrikation  resp.
der  Verkehr  und  Handel,  hier  wieder  der  Verkehr  mit  dem  Rohprodukte ­
  oder  dem  Fabrikate,  der  Großhandel  oder  der  Kleinhandel. ­
  Am  einträglichsten  bewährte  sich  das  Monopol  dort,  wo  es
sich  auf  die  Fabrikation  und  den  Kleinhandel  erstreckt,  wie  in
Nordamerika,  Frankreich,  Italien,  Rumänien,  Serbien,  Spanien,
Portugal,  Türkei,  Österreich  und  Ungarn.  Das  Monopol  kann  auch
verpachtet  werden.  2.  Die  Fabrikatensteuer.  Gegenstand  der
Fabrikatensteuer  ist  das  Fabrikat;  die  Steuer  wird  eingehoben,
wenn  das  Fabrikat  in  Verkehr  tritt.  Als  Steuerkontrolle  dient  der
            
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