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Flußläufe und Flußschiffahrt.
zu kämpfen hatte, bis sie sich der Fesseln entledigte. So gab es auf der Oder von
Breslau bis Frankfurt im 14. Jahrhundert keine namhafte Ortschaft, welche nicht durch
Anlegung von Wehren und Mühlen den Wasserweg eingeengt oder unbrauchbar gemacht
hätte. Es war vergebens, diesem Unwesen durch Verordnungen beikommen zu wollen,
und es gelang nicht, dem Verkehre die für seine Entwickelung und Hebung so unbedingt
notwendige Erleichterung zu schaffen. Der untere Oderhandel stand jedoch bis zum
16. Jahrhundert in Blüte. Sein Untergang schien unvermeidlich, als die in Selbstsucht
befangene Politik der Städte vor keinem Mittel zurückschreckte, um ihren Interessen den
Sieg zu verschaffen. Im Jahre 1467 hatte Stettin das Privilegium erhalten, daß fortan
keinem Nichtstettiner die Durchfahrt durch den Stettiner Baum gestattet zu werden brauchte.
Mit einer Hartnäckigkeit sondergleichen setzte Stettin die Sperre der Oder durch, was
gegen Ende des 16. Jahrhunderts zu einem zwanzigjährigen Handelsverbot für die Märker
mit Stettin und zu dem Verfalle des unteren Oderhandels führte, ein Prozeß, der durch
den Niedergang der Hansa beschleunigt und durch den Dreißigjährigen Krieg vollständig
besiegelt wurde. In diesem Zeitpunkte machte sich das Bestreben Breslaus und Frankfurts
a. d. Oder geltend, ihren Handel mit den an der See gelegenen Städten Lübeck und
Hamburg ohne Berührung der Stadt Leipzig zu betreiben und womöglich die hohe Land
straße zu vermeiden, deren Endpunkte einerseits Italien, anderseits die Ostseeküste waren.
Es kann an dieser Stelle nicht auf alle Einzelheiten des langen Kampfes eingegangen
werden, den die Städte Breslau, Frankfurt a. d. Oder, Leipzig, Lüneburg und Hamburg
führten, um die Oder der Schiffahrt zu erschließen oder für dieselbe zu schließen. Ebenso
wenig können hier alle jene Bemühungen angeführt werden, die ein Jahrhundert hin
durch aufgewendet wurden, um eine schiffbare Verbindung zwischen der Oder und der
Elbe herzustellen, oder die Anstrengungen im einzelnen geschildert werden, welche Frank
furt a. d. Oder machte, um die Schließung der Oder durchzusetzen. In den Verhältnissen
lag es begründet, daß die freie Stromfahrt auf der Oder in Verträgen aus den Jahren 1646
und 1657 auf je zehn Jahre bewilligt wurde. Auf der oberen Oder kam die Schiffahrt
in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu großer Blüte. Viele Waren, welche die
Elbe hinauf oder hinab transportiert wurden, legten auf der Oder einen Teil des Trans
portes zurück. Deshalb stellte Breslau im Jahre 1648 die Verbindung der Oder mit der
Spree als einen sehr wesentlichen Vorteil für seinen Handel dar. Bis jedoch die Schiffe
wirklich aus der Oder in die Elbe fahren konnten, verstrichen noch zwei Jahrzehnte. Auf
die Geschichte dieser künstlichen Schiffahrtsstraße, der Graben genannt, wird in dem
Abschnitte „Schiffahrtskanäle" zurückzukommen sein.
An der Elbe herrschten dieselben traurigen Zustände. Die Zahl der Zollstätten
betrug an diesem Strome zeitweilig 35. Auf der unteren Elbe sorgte Hamburg
für eine gute Bezeichnung des Fahrwassers durch Baaken und Tonnen. Elbaufwärts
war der Handel nicht nur durch die erwähnten Zollstätten, sondern auch durch die Stapel
rechte vieler Städte außerordentlich beeinträchtigt. Namentlich durch den mächtigen Ein
fluß von Lüneburg wurde die Schiffahrt auf der Elbe derart gehemmt, daß der Waren
transport nach Magdeburg und nach der Oberelbe den Landweg über Lüneburg nehmen
mußte. Südlich von Magdeburg wurde die Elbe durch das Leipziger Stapelrecht gesperrt,
so daß es nur thalwärts von Magdeburg Elbschiffahrt gab. Um eine Änderung der trau
rigen Verhältnisse herbeizuführen, schlossen im Jahre 1538 Hamburg und Magdeburg
einen Vertrag zur gegenseitigen Unterstützung in der Förderung des Elbhandels ab. Weit
mehr jedoch noch als durch diesen Vertrag erfuhr Hamburgs Handel durch die infolge der
bereits erwähnten Stapelstreitigkeiten zwischen Stettin und Frankfurt a.d.O. im Jahre 1570
herbeigeführte Schließung der Schiffahrt auf der Unteroder eine bedeutende Förderung.
Der Handel Breslaus zog sich fast vollständig nach Hamburg. Der Große Kurfürst
förderte diesen Handel durch den Müllroser Kanal noch weiter. Bis über die Mitte des
17. Jahrhunderts hinaus hat Hamburg den ganzen märkischen Handel beherrscht, auch
die Schiffahrt Berlin-Hamburg lag fast ganz in dessen Händen. Durch die Schaffung des
Müllroser Kanales erhielt die Schiffahrt zwischen den beiden genannten Städten eine
erhöhte Bedeutung. Die Mißbräuche und die mancherlei Übelstände, welche sich in dem