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Stromkorrektionen.
eine längere, aber noch höhere Welle verwandelte, die besonders den Ufern schädlich war.
Zahlreiche Schiffe fielen dem Bore zum Opfer. Die in den Jahren von 1846 bis 1866
ausgeführten Regulierungsarbeiten bestanden in der Hauptsache in der Ausführung von
Dämmen auf der ungefähr 45 km langen Strecke von La Mailleraye bis Berville, um
das Bett einzuengen, und in Baggerungen unterhalb La Mailleraye, um durch die baue
des Meules eine Fahrrinne durchzubrechen. Durch diese Arbeiten war in Kürze erreicht
worden, daß die vorhanden gewesenen Untiefen sich auf 3 bis 4 in vertieft hatten, und
die Seine war für die moderne Schiffahrt eröffnet. Diese glänzenden Erfolge kosteten
nur 14 Millionen Frank, und dabei hatten sich noch überraschend schnell wertvolle
Verlandungen gebildet, bis zum Jahre 1867 bereits 8600 im, deren Wert sich auf
17 Millionen Frank berechnete; die Baukosten waren also dadurch mehr als gedeckt. Die
aus Kalkbruchsteinen aufgeführten Dämme waren aber in ihren oberen Teilen durch den
Angriff des Wassers in wenigen Jahren fast vollständig zerstört und mußten in den
Jahren 1878—1891 wiederhergestellt und durch Betonverkleidungen und Schutzbauten
aus Pfählen und Bohlen befestigt werden, wodurch die Kosten der ersten Anlage beinahe
verdoppelt wurden. Im ganzen haben die Verbessernngsarbeiten im Flutgebiet der Seine
bis zum Jahre 1892 30 440 000 Frank gekostet, von denen 21320 000 Frank durch
den Wert der entstandenen Verlandungen gedeckt sind, so daß nur der kleine nicht gedeckte
Betrag von 9120 000 Frank übrig bleibt. Hierzu kommen noch 19 440000 Frank, die
seit 1875 für die Verbesserung und Vergrößerung des Hafens von Rouen aufgewendet
worden sind. Auf der Strecke Havre-Rouen, auf der früher Schiffe mit höchstens 200 k
Ladung mit Gefahr verkehren konnten und von Havre nach Rouen mindestens 4 Tage
brauchten, können jetzt Schiffe mit der zehnfachen Ladung und mit 6,3 m Tiefgang in
8 bis 10 Stunden ohne Gefahr verkehren. Rouen nimmt unter sämtlichen französischen
Häfen in Bezug auf den Güterverkehr jetzt den fünften Rang ein.
Die Weser. Im ersten Drittel unseres Jahrhunderts war die Weser zwischen Bremen
und Bremerhaven die einzige Verbindung. Bei östlichen Winden sank das Wasser so be
deutend, daß nicht selten 5 bis 6 Wochen lang kein beladenes Leichterfahrzeng nach Bremen
gelangen konnte, Dampfschiffe blieben oft tagelang auf dem Sande sitzen. Im Winter
mußten zwischen Bremen und Bremerhaven Privatfußboten gesandt werden, wollte man
eine Nachricht von dem einen nach dem anderen Orte gelangen lassen. Auf der Obcrweser
war der Verkehr ebenso traurig; bei niedrigen Wasserständen hörte die Schiffahrt voll
ständig auf. Die Schiffer hatten sich ihrer Zahl wegen auch hier zu einer Reihenfahrt
verbunden; da in der Regel nur jeder im Jahr einmal an die Reihe kam, so mußte die
Fracht so hoch gestellt werden, daß der Schiffer von einer Fahrt mit seiner Familie und
seinen Schifferknechten das ganze Jahr zu leben vermochte. Trotz der seit Mitte des
Jahrhunderts vom Staate Bremen auf der Strecke Bremen-Vegesack betriebenen Regu
lierungsarbeiten, denen sich seit 1864 die von den anderen beiden Uferstaaten Preußen
(vormals Hannover) und Oldenburg nach gemeinschaftlichem Plane vorgenommene Kor
rektion der angrenzenden rund 15 km langen Strecke bis Lienen anschloß, und trotz der
mit einem durchschnittlichen jährlichen Kostenaufwande von 340 000 Mark von diesen
drei Staaten betriebenen Baggerungen betrug die Fahrtiefe der Unterweser zwischen
Bremen und Bremerhaven Anfang der 70er Jahre doch nicht mehr als 2 Meter. Da
eine Einigung der zunächst beteiligten Uferstaaten Preußen, Oldenburg und Bremen zu
einer gründlichen Korrektion nicht herbeigeführt werden konnte, wurde vom Bundesrat
durch Beschluß vom 15. Februar 1874 eine Reichskommission aus Vertretern der drei
Uferstaaten ernannt, mit dem Auftrag, den Zustand des Fahrwassers der Weser von
Vegesack abwärts eingehend zu untersuchen und zur Abstellung der vorgefundenen
Mängel einen Korrektionsplan aufzustellen und dem Bundesrat zur weiteren Beschluß
nahme vorzulegen. Oberbandirektor L. Franzius in Bremen stellte nach mehrjährigen
Vorarbeiten in den Jahren 1879—1881 den Regulierungsentwurf auf und hatte dabei
die ganze Unterweser, soweit als die Flut auf ihr wirksam sein konnte, in den Bereich
der Korrektion gezogen in der Weise, daß, um allen Interessen des Verkehrs zwischen
See- und Binnenland zu genügen, den Schiffen mit 5 m Tiefgang die Fahrt bis Bremen