MM. Titel: Kauf. Tau. SS 455, 456. 601
NG. in Sur. Wichr. 1900 S. 889 Badeeinricdhtung) und in Gruchot, Beitr. Bd. 45
S. 1106, Seu/f. Arch. Bd. 57 Nr. 143 (elektrifhe Limtanlage). Ein Bereicherungs-
Al bruch des Lieferanten fann hier aber unter Unftänden noch gegeben fein, val. das 3it.
X Tteil in Seuff. Urh., Jomie NOS. Bd. 40 S. 288, Yd. 43 S. 178 und of, BwVS.
am, 6 zu & 37 Nr. 5. Bol. hiezu ferner Urt. d. DL®. Karlsruhe, Recht 1902 S. 859
AT. 2683 und DLSG. Dresden, Jächt. Wrch. Bd. 2 S. 161.
., Ueber die fpezielle Frage des Eigentumsvorbehalts an eingebauten Majdhinen
Km einzelnen Dem. 6, a zu S 93 in Bd. I und Vem. 1, c, « zu S 946. (Die neuere
Se tipredhung des NReidhsgerichtS fteht dem Gigentumsvorbehalte ran gegenüber,
Ma biernach die Beftandteilseigenfhaft einer Mafdhine nur anzunehmen ft, wenn eine
dolle förperliche Vereinheitlidhung der Maljchinen und ihrer Zutaten mit dem Fabrik
Gebäude eintrat, val. insbe]. KOST. Bd. 69 S. 121, Zur. Wichr. 1909 S., 267 Nr. 1,
5, 483 Nr. 2, S. 485 Nr. 4.
6 9. Daß da3 RG. über Abzahlungsgefchäfte vom 16. Mai 1894 aufredht ge-
Qieben ift, wurde bereit8 oben in Bem. I berührt; von befonderer Wichtigkeit ijt S 5 diejes
Sc1cheS („Dat der Verkäufer auf Grund des ihm vorbehaltenen Eigentum3 die verkaufte
ache wieder an fich genommen, fo gilt die8 al Auslibung des RücktrittSrechtS“). In
Weiter eibe kommt für Joldhe Gefcböfte $ 455 in Betracht.
& 92 Neber die Tragweite des & 4 Abi. 2 jenes Gefebe8 |. im einzelnen NOS. Bd. 64
Wegen der Alageftellung aus Abzahlungskäufen val. Cohn, Recht 1908 S. 34.
Neber die Frage des SchadenserjabesS wegen zwWangSweijer VBerfteige-
tun 2 eineS im AbzeblungSgel0üft unter Sigentumsborbehalt gekauften Segenitandes
al. Stein in Bayr. 3. I. NR. Bd. 1 S. 388.
10. Der maßgebende Erfüllungsort hinlichtlih der Verpflichtung des Käufers
Ne Nücgabe ijt aus S 269 zu entnehmen, wobei zu beachten 1jt, daß der für CEr-
üllun g bes Bertrags vereinbarte Gerichtsftand nicht zugleich auch für die Yufbebung
Bilt, f. Kipr. d. OLG. Bd. 4 S. 25 und Neumann in Bem. 8 zu S 455.
. 41, Ueber die rechtlihe Bedeutung und die En eineS nachträglig ver-
tinbarten Eigentumsvorbehalts |. RÖOES. in Iur. Wichr. 1905 S. 18 die Itechte aus
3.055 Itehen den Verkäufer auch in diefem Falle zu) und val. ferner RGE., Recht 1907
. 3517
; AL Den EigentumZvorbehalt beim Verkaufe von Grunditüden hat das
BOB, mit einer Regelung nicht bedacht. „Eine dinglihe Wirkung kann derjelbe auch
IOlechthin nicht äußern, da die zur Herbeiführung des EigentumsSiüibergang3S an Orund-
itücfen nad S 925 Ab). 1 notwendige Nuflatfung nad Yibf. 2 des S& 925 unter einer
Sebdingung nicht erfolgen fan.
— Sier kann dem Bedürfnis eventuell durch eine Bormerkung auf rund des
EN Anfpruchs genügt werden, vol. hierüber im einzelnen Bem. B, II,
ö zu 8 925. Die Wirkung eines EigentumSvorbehaltS dahin, daß der Veräußerer Teer
POne weitere3 eine Gypothek für das rücjtändige Kaufgeld eintragen lafjen
fÖönne dgl. 8 15 bayr. Syp.®.), Kennt das BOY. nicht, vol. die Bem. a. a. V.; Joldhen-
Iall8 müßten befondere dahin zielende Ubmachungen der Parteien vorliegen (and. Unf.
In feßterer Beziehung zum Teil Pland und Dertmann zu $ 455).
LV. Der EigentumSvorbehalt im Konkurie :
Neber das Verhältnis des S 455 zu S$ 17 RO. vol. NOS. Bd, 64 S. 204
‘Der Verkäufer hat beim Cigentumsvorbehalte den Vertrag nodh nicht voll-
}tändig erfüllt im Sinne de3 8 17 RO); dagegen aber Lubowski, Zentral-DBl.
Bd. 9 S. 68 ff.
Dur Anmeldung und Anerkennung der Kaufpreisforderung im Ronkurs
erlifcht der EigentumsSvorbehalt noch nicht, vgl. DL®. Hamm, Recht 1907
Nr. 1344 und 23. Bd. 1 S, 514.
Darüber, ob der Konkursverwalter die Veräußerung von Sachen anfechten
fann, die der Gemeinfchuldrer nur mit Eigentumsvorbehalt erworben hat,
val. Seuff. Arch. Bd. 64 Nr. 40.
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8 456.
Bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollfiredung dürfen, der mit der
Vornahme oder Leitung des Verkaufs Beauftragte und die von ihm zugezogenen
Sehilfen, mit Einihluk des Protofollfihrers, den zum Verkaufe geftellten SGegen-