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IX. Kapitel.
3. Preise aus Geldmetall verfertigter Waren.
4. Preise der Ersatzmittel für genannte Waren.
5. Gesetzlich geregelte Preise, wie Gerichtsgebühren, Postporti, Wege-
und Brückengelder, Gebühren für den Gebrauch öffentlicher Anstalten,
Gehälter usw.
6. Durch Brauch und Sitte festgesetzte Preise, wie Honorare von
Ärzten, Lehrergehälter usw. und bis zu einem gewissen Grade Löhne.
7. Bodenpreise.
8. Preise der meisten Waren im Kleinhandel.
9. Preise der meisten Waren im Großhandel.
10. Effektenkurse
Nehmen wir zum Beispiel Obligationen und Hypotheken. Um die
Preise dieser Wertpapiere vollkommen anpassungsfähig zu gestalten, müßten
wir nicht nur annehmen, daß eine Einschränkung durch Brauch oder Gesetz
nicht vorhanden sei, sondern auch, daß die Kontrakte mit jedem neuen
Preisniveau wieder vollkommen erneuert würden. Wir müßten zum Bei
spiel annehmen, daß, nachdem sich das Preisniveau um das Doppelte erhöhte,
weil sich der Umlaufsmittelbestand verdoppelte, aus einer Obligation zu
1000 Dollar eine solche zu 2000 Dollar werden würde. Offenbar ist dies nicht
der Fall. Außer den in der Zwischenzeit fähigen Zinsen kann der Inhaber
dieser Obligation an ihrem Fälligkeitstage nur 1000 Dohar verlangen. Er
erhält nicht mehr, selbst wenn sich auch das Preisniveau mittlerweile ver
doppelt hat. Es ist richtig, daß eine Veränderung im Preisniveau mit der
Zeit das Volumen neuer Anleihen verändert. Bei hohen Preisen muß ein
Kaufmann, der ein gegebenes Warenlager sich verschaffen will, eine größere
Summe ausborgen als bei niedrigen Preisen. Die Beträge von Privatnoten
und von Wechseln müssen auf das Doppelte der Summen lauten, die nötig
wären, wenn sich das Preisniveau nicht verdoppelt hätte. Ebenso muß eine
Gesellschaft, die Obligationen für neue Projekte ausgibt, solche in größerem
Maßstabe ausgeben. Die emittierten Obligationen hingegen können bei
Veränderungen im Preisniveau nicht in dieser Weise angepaßt werden.
Während der Zeit ihrer Emission und Fälligkeit können ihre Preise nur
geringfügig variieren. Die Tatsache, daß der Nominalwert dieser Obliga
tionen in Geld ausgedrückt ist, setzt ihrem Preise sehr enge Grenzen 1 ). Wenn
infolge einer Verdoppelung in der Quantität des Geldes, der in Geld be-
1 ) Siehe den Artikel von Walter S. Logan über die „Duty of Gold“ in The Gold Supply
and Prosperity, herausgegeben von Byron W. Holt, New York (The Moody Corporation),
1907, S. 106. Siehe auch Bicardo, „Essay on the High Price of Bullion“, Works, 2. Aufl.
London (Murray), 1852, S. 287.