Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

752  Posten  und  Postwesen.

der  Reichsregierung  dehnten  sich  dann  die  taxisschen  Posten  immer  weiter  aus,  so  daß
ihre  Postwagen  und  Postreiter  bis  nach  Italien  und  Frankreich  hinein  verkehrten.  Die
Reiter  mit  ihrem  welschen  Namen  caväliero  oder  Chevalier  wurden  vom  oberdeutschen
Publikum  bald  in  „Schwaiger"  umgetauft,  woraus  später  „Schwager"  entstand,  eine
Bezeichnung,  welche  für  „Postillon"  bei  uns  noch  heute  gang  und  gäbe  ist.  Im
Jahre  1615  wurde  der  später  zum  Reichsgrafen  ernannte  Baron  Lamoral  von  Taxis
vom  Kaiser  Matthias  mit  dem  General-Oberstpostmeisteramte  im  Reiche  belehnt.  Der
weiteren  Ausbreitung  der  Reichsposten  setzten  mehrere  Städte,  darunter  Nürnberg,  Frankfurt ­
  a.  M.,  Köln,  Bremen  heftigen  Widerstand  entgegen,  welchen  Lamoral  von  Taxis
nur  dadurch  zu  brechen  vermochte,  daß  er  das  Versprechen  gab,  er  wolle  durch  seine  Posteinrichtungen ­
  ihren  hergebrachten  Privilegien  in  keiner  Weise  zu  nahe  treten,  vielmehr
nur  den  Handel  und  Verkehr  befördern.  So  kam  es  denn,  daß  neben  den  neu  eingeführten
taxisschen  Posten  auch  das  städtische
Botenwesen  fortbestand  und  sich  noch
lange  Zeit  erhielt.  Am  meisten  aber
wurde  die  Entwickelung  der  Reichsposten ­
  durch  die  Errichtung  landesherrlicher ­
  Posten  gehemmt.  Von  vornherein ­
  hatten  die  Kaiser  die  Reichsposten ­
  von  ihren  österreichischen  Landen
ausgeschlossen  und  für  die  letzteren
eine  eigene  Postverwaltung  eingesetzt.
Dem  hiermit  gegebenen  Beispiele  folgten ­
  die  Kurfürsten  von  Brandenburg
und  Sachsen  sowie  die  Herzöge  von
Braunschweig  -  Lüneburg,  Mecklenburg
und  andere  Fürsten,  indem  sie  eigene
Posten,  in  ihren  Landen  errichteten  und
trotz  entgegengesetzter  kaiserlicher  Verordnungen ­
  mit  Eifer  und  Erfolg  bemüht ­
  waren,  die  Posten  der  Grafen
von  Taxis  von  ihren  Gebieten  fernzuhalten. ­
  Insbesondere  trat  der  Große
Kurfürst,  Friedrich  Wilhelm  von  Brandenburg, ­
  dem  Verlangen  des  Grafen
von  Taxis,  die  Reichsposten  in  seinen
Landen  zuzulassen,  mit  großer  Entschiedenheit ­
  entgegen,  was  zur  Folge  hatte,  daß  er  mit  ähnlichen  Anträgen  nicht  mehr
behelligt  wurde.
Der  Streit  um  die  Berechtigung,  Posten  anzulegen  und  zu  unterhalten,  welche
einerseits  für  ein  Reservatrecht  des  Kaisers  erklärt,  anderseits  von  den  Landesherren
und  freien  Reichsstädten  in  Anspruch  genommen  wurde,  dauerte  jahrhundertelang  und
ward  zeitweise  mit  großer  Heftigkeit  geführt,  wobei  es  mitunter  sogar  zwischen  den  Bediensteten ­
  der  streitenden  Parteien  zu  Thätlichkeiten  kam.  Trotz  der  sehr  ins  Gewicht
fallenden  kaiserlichen  Unterstützung  war  die  taxissche  Verwaltung  doch  nicht  immer  im
stände  ihre  Ansichten  und  Pläne  durchzusetzen,  mußte  sich  vielmehr  zu  dem  Zugeständnisse
bequemen,  daß  einzelne  Fürsten  und  Reichsstädte  befugt  sein  svllten,  innerhalb  ihrer  eigenen
Landesgrenzen  Posten  einzurichten.  Die  Herstellung  postalischer  Verbindungen  zwischen
den  verschiedenen  Ländergebieten  in  Deutschland  sollte  aber  ausschließlich  den  Reichsposten ­
  vorbehalten  bleiben.  Temungeachtet  ließen  die  meisten  Landesherren  und  freien
Städte,  die  ein  eigenes  Postwesen  besaßen,  ihre  Posten  auch  auf  andere  Gebiete  übergreifen.
Es  gehörte  demnach  gar  nicht  zu  den  Seltenheiten,  daß  in  einein  und  demselben  Lande
der  Postdienst  von  verschiedenen  Verwaltungen  wahrgenommen  wurde;  namentlich  war

1S9.  Voflfuhdote  «ns  dem  17.  Jahrhundert.
Wach  einem  Nürnberger  fliegenden  Blatte.)
            
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