Object: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
nicht nur für zulässig-, sondern für geboten hält, ohne deshalb •— und 
darin berührt sie sich mit dem gemäßigten Individualismus — den 
Weg der Selbsthilfe zu verwerfen. Sie will jeden möglichen Weg zur 
Milderung sozialer Mißstände da benutzen, wo er am geeignetsten ist 
und sie sieht in der Durchführung sozialer Reformen eine sittliche 
Notwendigkeit, nicht nur eine Zweckmäßigkeit. 
Diese Richtung ist das Ergebnis der neuesten Entwicklung. Sie 
hat besonders in Deutschland Ausbreitung gefunden; die berühmte 
Kaiserliche Botschaft vom 17. Nov. 1881 und die daran anschließende 
obligatorische Arbeiterversicherung sind nicht nur ein markanter Aus 
druck der Auffassung der sozialreformatorischen Richtung, sondern 
haben auch der Gewinnung der weitesten Kreise für die bezeichnete 
Grundauffassung vielfach und wirksam Vorschub geleistet. In Deutschland 
stehen fast alle Vertreter der volkswirtschaftlichen Wissenschaft auf dem 
Boden der sozialreformatorischen Richtung, ebenso wie ihr die leitenden 
und für die praktische Politik maßgebenden und an ihr mitwirkenden 
Personen sowie der bedeutendste Teil der Unternehmer anhängen. 
Die Anhängerschaft der sozialreformatorischen Richtung ist dabei 
keine einheitliche kompakte Masse. Die Eigenart der einzelnen Per 
sonen nach Lebensauffassung, Charakter und Temperament macht 
sich auch hier fühlbar, und überdies lassen sich große Gruppen 
innerhalb dieser Richtung wahrnehmen. Die einen sind von vorn 
herein geneigt, das staatliche Eingreifen in den Vordergrund zu 
schieben und behufs Sicherung eines allgemeinen Erfolges auch ge 
setzlichen Zwang anzuwenden. Andere lehnen ein solches Vorgehen 
nicht ab, wollen ihm aber eine praktische Berechtigung erst dann zu 
sprechen, wenn sonstige Wege versagt haben. Noch andere verlangen 
eine stärkere Mitarbeit der Kirche, sowohl auf katholischer wie auf 
protestantischer Seite. Auch in dem 1872 entstandenen Verein für Sozial 
politik haben sich die verschiedenen Gruppen deutlich genug bemerk 
bar gemacht. Aber in der Grundanschauung, daß die Sozialpolitik ein 
Gebot sittlicher Pflicht ist, und daß staatliche Eingriffe nicht grund 
sätzlich zu bekämpfen sind, begegnen sich die verschiedenen Gruppen. 
Dieser gemeinsamen Grpndauffassung muß man sich stets erinnern, weil 
dadurch Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gruppen 
leichter ausgeglichen werden können. 
Der Schranken, die der Sozialpolitik gezogen sind, sind sich die 
Vertreter der Sozialreform bewußt, wenn auch in ihren einzelnen 
Gruppen nicht völlig gleiche Auffassungen über die Bedeutung dieser 
Schranken nnd über die daraus zu ziehenden Schlüsse für das prak 
tische Vorgehen bestehen. Auch darüber ist sich diese Richtung klar, 
daß es nicht möglich und für den Kulturfortschritt nicht einmal 
wünschenswert ist, die Klassenunterschiede ganz zu beseitigen.
	        
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