2509 Fünfzehntes Buch. Erstes Kapitel.
vorfand. Kaiser Maximilian mußte sich den Kurfürsten Friedrich
als einflußreichsten Wahlfürsten günstig gesinnt erhalten, und er
mußte zugleich die Kurie zur Zulassung der Wahl bewegen.
Das ergab in Sachen Luthers, dessen Gesuch der Kurfürst alsbald
zu fördern bestrebt war, ein sehr einfaches Verfahren. Der
Kurfürst war befriedigt, wenn für Luther das Gehör vor der
päpstlichen Gesandtschaft in Augsburg erlangt ward; der Kurie
war damit einigermaßen entgegengekommen und dennoch jener
gefährliche Mönch nicht ausgeliefert, mit dem man ihr viel—
leicht später, war sie nicht willfährig, drohen konnte. So ward
Luther nach Augsburg vor die päpstliche Gesandtschaft citiert;
zum erstenmal wirkten auf sein Schicksal, seine Person, seine
Lehre politische Gesichtspunkte ein. Es waren dem Mönch
völlig neue Zusammenhänge; ihr Wirken und ihr wiederholtes
Auftreten mußte ihn, ein wie weltabgeschiedenes Gotteskind er
auch war, dennoch von dem engeren Standpunkte bloßer Für—
sorge für sein und seiner Gemeinde Seelenheil überleiten zu
weiterer Umschau. Die nationalen Bewegungen, die Welt—
vorgänge traten in seinen Gesichtskreis; der Reformator begann
Politiker zu werden und Patriot.
An der Spitze der päpstlichen Gesandtschaft, soweit sie
für Luther in Betracht kam, stand der Kardinal Thomas de
Vio von Gaeta, ein eifriger und liebenswürdiger Diplomat,
ein nicht unbedeutender Theologe, ein Mann, der aufrichtig
bestrebt war, die Deutschen zu verstehen, wie schwer es ihm
auch wurde. Er empfing Luther zum erstenmal am 12. Oktober
1518, nach dem Schlusse des Reichstags. Luther war ärm—
lich, auf Schusters Rappen, nach Augsburg hinauf gewallt;
in Nürnberg hatte er sich noch eine bessere Kutte borgen
müssen, um würdig vor dem Kardinal zu erscheinen. Wohl
niemals noch hatte er vor einem so hohen Kirchenfürsten ge—
standen; er war schüchtern; Cajetan dagegen hatte sich nach
Luthers Schriften auf eine andere Erscheinung gefaßt gemacht;
er hatte beschlossen, sachlich fest und formell entgegenkommend
zu sein, jede Erörterung aber zu vermeiden und von dem
Mönch nur dreierlei unabweislich zu fordern: den Widerruf