Full text: Preußisches Landbuch

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treten soll; sofern aber ein solcher nicht vorhanden ist, daß 2) der 
jenige, welcher ein Handwerk erlernt, von den Zinsen jährlich 20 bis 
30 Thlr. bis zur Beendigung seiner Lehrzeit beziehen soll. Ist ein 
solcher Bewerber nicht vorhanden, so sollen 3) arme Kranke, Witt 
wen und Waisen in der Pfarrei Rohde (Olpe) aus den Zinsen 
unterstützt werden. Die Stipendien zu 1 und 2 hat die Familie zu 
vergeben, die Verwaltung der Stiftung aber und die Vergebung der 
Unterstützungen zu 3 steht dem Pfarrer und Armen-Vorstande im Kirch 
spiel Rohde zu. Stiftungs-Kapital 4150 Thlr. 
Lohbecksches Legat. 
Es hastet auf zwei Grundstücken der Stadt Weißensee, deren Besitzer 
jeder jährlich einen armen Konfirmanden zu kleiden haben. 
Lolevkescbe Stiftung zu Königsberg. 
Von dem Bäckermeister Loleyke herrührend, der 1833 dem Magistrat 
ein Legat von 1000 Thlr. mit der Bestimmung zuwies, daß die Zin 
sen davon alle Jahre an 4 verarmte Eigenthümer, welche Grundstücke 
in der Straße des alten Gartens und Nassengartens besessen haben 
und durch Atteste beweisen können, daß sie in der bezeichneten Gegend 
im Besitz als Eigenthümer von Grundstücken gewesen sind und dem 
Eigenthümer des Hauses, in welchem sie zur Miethe wohnen, den 
Micthzitts richtig bezahlt haben, vertheilt werden sollen. 
v. LooSsche Stiftung zu Militsch. 
Ursprünglich eine Fräulein-Stiftung, 1797 von Fräulein v. Loos mit 
1000 Thlr. fnndirt, jetzt aber, da keine Beneficiaten aus der Familie 
der Stiftcrin mehr vorhanden, nur noch als Armen-Stiftung zu be 
trachten. Die Verwaltung steht dem Rentamt in Militsch unter Auf 
sicht des Landraths zu. 
v. L ossa-Nostitzscher Stiftungs-Fonds. 
Bergrath v. Lossa ans Ebersbach setzte 1752 letztwillig 50,000 Thlr. 
aus. Davon sollten 5000 Thlr. zur Erbauung eines Oberlausitzschen 
Zucht-, Arbcits- und Armenhauses verwendet, 20,000 Thlr. als ein 
unangreifbarer Fonds sicher untergebracht und die Zinsen davon zur 
Uttterhaltnug der in das fundirte Haus zu bringenden Verbrecher und 
Armen gebraucht werden, die zweite Hälfte von 25,000 Thlr. aber zur Er 
weiterung des Zucht- und Armenhauses dienen. Die Disposition über 
den Fonds und die Direktion des Zucht- und Armenhauses sollte den 
Landständen der Oberlausitz zustehen. Im Jahre 1808 fügte ein an 
derer Gutsbesitzer der Oberlausitz, v. Nostitz auf Ruppersdorf der 
Fundation 5000 Thlr. hinzu; 1819 wurde der Fonds, welcher damals 
auf mehr als 60,000 Thlr. angewachsen war, zwischen den Ständen 
der Preußischen und der Sächsischen Oberlansitz getheilt und der dies 
seitige Antheil zerfiel seitdem a) in den „v. Lossaichcn Fonds für 
Strafzwecke." Das Kapital dieses Fonds, dcsicn Zinsen lediglich zur 
Unterhaltung der Sträflinge der Oberlausitz in dem von den Ständen 
im Bau begonnenen, von dem Staate ausgeführten und vollendeten
	        
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