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treten soll; sofern aber ein solcher nicht vorhanden ist, daß 2) der
jenige, welcher ein Handwerk erlernt, von den Zinsen jährlich 20 bis
30 Thlr. bis zur Beendigung seiner Lehrzeit beziehen soll. Ist ein
solcher Bewerber nicht vorhanden, so sollen 3) arme Kranke, Witt
wen und Waisen in der Pfarrei Rohde (Olpe) aus den Zinsen
unterstützt werden. Die Stipendien zu 1 und 2 hat die Familie zu
vergeben, die Verwaltung der Stiftung aber und die Vergebung der
Unterstützungen zu 3 steht dem Pfarrer und Armen-Vorstande im Kirch
spiel Rohde zu. Stiftungs-Kapital 4150 Thlr.
Lohbecksches Legat.
Es hastet auf zwei Grundstücken der Stadt Weißensee, deren Besitzer
jeder jährlich einen armen Konfirmanden zu kleiden haben.
Lolevkescbe Stiftung zu Königsberg.
Von dem Bäckermeister Loleyke herrührend, der 1833 dem Magistrat
ein Legat von 1000 Thlr. mit der Bestimmung zuwies, daß die Zin
sen davon alle Jahre an 4 verarmte Eigenthümer, welche Grundstücke
in der Straße des alten Gartens und Nassengartens besessen haben
und durch Atteste beweisen können, daß sie in der bezeichneten Gegend
im Besitz als Eigenthümer von Grundstücken gewesen sind und dem
Eigenthümer des Hauses, in welchem sie zur Miethe wohnen, den
Micthzitts richtig bezahlt haben, vertheilt werden sollen.
v. LooSsche Stiftung zu Militsch.
Ursprünglich eine Fräulein-Stiftung, 1797 von Fräulein v. Loos mit
1000 Thlr. fnndirt, jetzt aber, da keine Beneficiaten aus der Familie
der Stiftcrin mehr vorhanden, nur noch als Armen-Stiftung zu be
trachten. Die Verwaltung steht dem Rentamt in Militsch unter Auf
sicht des Landraths zu.
v. L ossa-Nostitzscher Stiftungs-Fonds.
Bergrath v. Lossa ans Ebersbach setzte 1752 letztwillig 50,000 Thlr.
aus. Davon sollten 5000 Thlr. zur Erbauung eines Oberlausitzschen
Zucht-, Arbcits- und Armenhauses verwendet, 20,000 Thlr. als ein
unangreifbarer Fonds sicher untergebracht und die Zinsen davon zur
Uttterhaltnug der in das fundirte Haus zu bringenden Verbrecher und
Armen gebraucht werden, die zweite Hälfte von 25,000 Thlr. aber zur Er
weiterung des Zucht- und Armenhauses dienen. Die Disposition über
den Fonds und die Direktion des Zucht- und Armenhauses sollte den
Landständen der Oberlausitz zustehen. Im Jahre 1808 fügte ein an
derer Gutsbesitzer der Oberlausitz, v. Nostitz auf Ruppersdorf der
Fundation 5000 Thlr. hinzu; 1819 wurde der Fonds, welcher damals
auf mehr als 60,000 Thlr. angewachsen war, zwischen den Ständen
der Preußischen und der Sächsischen Oberlansitz getheilt und der dies
seitige Antheil zerfiel seitdem a) in den „v. Lossaichcn Fonds für
Strafzwecke." Das Kapital dieses Fonds, dcsicn Zinsen lediglich zur
Unterhaltung der Sträflinge der Oberlausitz in dem von den Ständen
im Bau begonnenen, von dem Staate ausgeführten und vollendeten