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II. Oer Geldmarkt.
Wettbewerb aushalten würden. Auch bietet der in den Formen des
gold exchange Standard heute auftretende Zwangskurs einen erheb
lichen Nachteil: Er ermöglicht der Notenbank eine Scheidung zwischen
„legitimen" und „illegitimen" Ansprüchen, eine Verweigerung der
Goldhergabe für alle nicht der Schuldzahlung an das Ausland dienen
den Zwecke. Manche Autoren haben in dör dadurch geschaffenen Ver
hinderung der Arbitrage einen großen Vorzug des Zwangskurssgstems
erblickt; aber es gibt auch andere Zahlungen an das Ausland als Schuld
zahlungen und Arbitragen. Lin Industrieunternehmen hat zum Bei
spiel ein Tochterinstitut im Ausland und will dessen Mittel verstärken,
zum Beispiel weil es Kapital für Neuinvestitionen oder weil es Re
serven in kritischer Zeit braucht. Vas Unternehmen benötigt Gold
oder Vevisen und beschafft sich eines der beiden Zahlungsmittel in das
Ausland (für größere Beträge sind Bankschecks oder Auszahlungen nur
ausnahmsweise verwendbar) durch Abhebung von Guthaben bei der
Notenbank, die es entweder selbst oder die seine Kreditbank unterhält.
Ist aber die Zentralbank berechtigt die Guthaben in Noten zu zahlen
und die Einlösung der Noten zu verweigern, so fehlt dem Unternehmen
die Möglichkeit der ausländischen Filiale zu Hilfe zu kommen. Eine
derartige Prüfung des Zweckes des Auslandszahlungen im Linzelfall
ist nur in Reichen mit relativ nicht bedeutendem Auslandsverkehr,
starker Abhängigkeit der Kreditbanken vom Zentralinstitut und Un
empfindlichkeit der Bevölkerung gegen Bevormundung und Kontrole
möglich. Diese Voraussetzungen treffen in Oesterreich und Rußland
zu —und auch dort haben die Zentralbanken in ihren Unterscheidungen
des Zahlungszwecks nicht selten fehlgegriffen. Zn England aber mit
seinen Riesensummen internationaler Zahlungen, seinen unabhängigen
Kreditbanken und einer auf ihre Selbständigkeit stolzen kaufmännischen
Bevölkerung wäre es in der Gegenwart undenkbar, daß die Bank von
England — etwa so wie die Oesterreichisch-Ungarische Bank — bei
Goldhergaben nach dem Zweck fragen würde. Der Zwangskurs hätte
die unerträgliche Folge, daß die Erlangung von Gold von dem Gut
dünken der Notenbank abhängig würde.
Die gleiche Wirkung der Zentralisation des Goldes wie der Zwangs
kurs würde das Ricardianische Sgstem erreichen, das die Notenbank
nur zur hergäbe von Barrengold verpflichtet,- dadurch würde aber
der beim Zwangskurs unvermeidlichen Willkür der Notenbank ge
steuert und internationales vertrauen in vollem Maß gewährleistet
werden. Dieses Sgstem scheint vom ökonomischen Standpunkt aus die
Vorteile der Zentralisation des Goldes mit jenen der Freiheit der